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Blaulicht

War eine rätselhafte Nachricht der Auslöser für die Bluttat von Wichtenbeck?

 |  Blaulicht

Von Michael Michalzik

Lüneburg. Monatelang, während der gesamten Zeit der Untersuchungshaft, hatte der Tatverdächtige geschwiegen, sich „nicht zur Sache eingelassen“, wie es die Staatsanwaltschaft nennt. Immer wieder war im Vorfeld die Frage nach dem „Warum“ aufgekommen - ein Todesopfer, ein lebensgefährlich verletzter Junge, fast noch ein Kind, der Bruder schwer verletzt, mit einer klaffenden Kopfwunde im Kampf gegen seinen mit einer Eisenstange bewaffneten eigenen Vater.

So schien es gestern zum Prozessauftakt wegen der Bluttat von Wichtenbeck fast wie eine Erleichterung, als die Anwälte des Beschuldigten N. (56) erklärten, ihr Mandant werde nun eine selbst verfasste Erklärung verlesen.

Doch was dann folgte, gab fast noch mehr Rätsel auf: Der angeklagte Landwirt las mit monotoner Stimme vom Blatt ab und erklärte, eine schlechte Nachricht, die er am Morgen der Tat von seinem Berufsverband erhalten habe, habe ihn umgehend veranlasst, an Selbstmord zu denken. Seine Familie habe er mitnehmen wollen.

Doch was kann das für eine Nachricht sein, die einen Menschen dergestalt aus der Bahn wirft, dass er beschließt, seine Familie auszulöschen? Die Staatsanwaltschaft geht von einer krankhaften seelischen Störung aus, an die der Beschuldigte gelitten habe. Dennoch lautet die Anlage auf Mord und versuchten Mord. Nach deutschem Strafrecht müssen dafür bestimmte Merkmale der Tat gegeben sein: Heimtücke, niedere Beweggründe, Vorsatz gehören dazu.

Eine lange Reihe von Überwachungsvideos wurde abgespielt, die den Beschuldigten zeigen, wie er an dem Tag im Februar dieses Jahres über immer wieder über den Hof eilt. Zu einem Zeitpunkt sieht es so aus, als breche er sich Holz zurecht. N. nimmt die Bretter scheinbar prüfend in die Hand.

Am Abend dann, ist die Staatsanwaltschaft überzeugt, nähert sich N. im Wohngebäude des Hofs seiner Ehefrau, die arglos in einem Stuhl sitzt, von hinten und schlägt mit einer 116 Zentimeter langen Eisenstange zu. Seine Frau fällt auf den Boden, lebt aber noch. Deshalb soll ihr der Angeklagte mit einem Küchenmesser einen tödlichen Stich in die Brust zugefügt haben. Auch dem zum Tatzeitpunkt 15 Jahre alten Sohn soll sich der Beschuldigte hinterrücks genähert und mit zwei wuchtigen Hieben mit der Eisenstange lebensgefährlich am Kopf verletzt haben. Der ältere Sohn, damals 17, wurde ebenfalls von hinten angegriffen und schwer verletzt. Dem Heranwachsenden gelang aber nach Überzeugung der Anklage, seinem Vater die Tatwaffe zu entreißen und ihn am Boden zu fixieren.

Foto: Michalzik