Nach Feuerwehreinsatz im Kantweg: Jetzt entscheidet ein Richter darüber, wie es mit dem polizeibekannten 66-Jährigen weitergeht
Uelzen. Kann der Uelzener Kantweg jetzt endlich zur Ruhe kommen? Nach der Zwangseinweisung eines 66-Jährigen bestätigt Polizeisprecher Michel Koenemann auf UEN-Anfrage, dass der Mann, der am Samstag für einen Feuerwehreinsatz sorgte, eine lange Vorgeschichte hat. Im jüngsten Fall sorgte er offenbar in seiner Wohnung dafür, dass sich im Backofen und auf einer Fensterbank Gegenstände entzündeten. Damit war das Maß für die Polizei voll: „Der 66-Jährige ist aufgrund seines psychischen Zustandes einem Arzt und einem Beamten des Landkreises Uelzen vorgeführt worden“, heißt es im Wochenendbericht der Polizei (UEN berichteten). Diese entschlossen sich, den Mann aufgrund von Fremdgefährdung zwangsweise in der Psychiatrischen Klinik Uelzen unterzubringen.
Seit Jahren ruft der 66-Jährige regelmäßig die Polizei auf den Plan, behelligt seine Nachbarschaft mit stundenlangem Geschrei oder begeht Sachbeschädigungen. Für die betroffenen Behörden ist es schwierig, mit der Situation umzugehen. Christoph Hillmer von der Staatsanwaltschaft Lüneburg erklärt auf UEN-Anfrage: „Die Zwangseinweisung erfolgte nach dem Niedersächsischen Psychisch-Kranken-Gesetz.“ Da es sich um keine Strafverfolgung handele, sei die Staatsanwaltschaft nicht zuständig.
Auch der Landkreis Uelzen kann nur kurzfristig tätig werden, so Pressesprecher Martin Theine: „Der Landkreis Uelzen kann grundsätzlich nur eine Unterbringung nach dem Niedersächsischen Psychisch-Kranken-Gesetz (NPsychKG) veranlassen. Das heißt konkret: Die betroffene Person kann längstens bis zum Ablauf des folgenden Tages vorläufig in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden. Eine Unterbringung, die darüber hinaus geht, also auch eine dauerhafte Unterbringung, kann der Landkreis weder veranlassen noch beim Amtsgericht beantragen.“
Wie es mit dem 66-Jährigen weitergeht, wird nun ein Richter entscheiden.
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