Uelzen. Das Feuer im Obergeschoss eines Wohn- und Geschäftshaus, das am Sonntagvormittag ausgebrochen war (UEN berichteten) ist vermutlich auf Fahrlässigkeit zurückzuführen.
Das erklärt Polizeisprecherin Julia Westerhoff auf Anfrage der Uelzener Nachrichten. Demnach hatte die Polizei den Brandort in der Lüneburger Straße nach Beendigung des Löscheinsatzes beschlagnahmt, wie es in solchen Fällen üblich ist. Experten der Uelzener Polizei untersuchten danach die Wohnung.
Wie berichtet war das Feuer in einer Wohnung in der Uelzener Innenstadt am Sonntag ausgebrochen. Mehr als 60 Einsatzkräfte der Feuerwehren Uelzen und Oldenstadt waren im Einsatz und retteten die beiden Bewohner, einen 42 Jahre alten Mann und ein 14 Jahre altes Mädchen, aus der stark verrauchten Wohnung. Sie kamen mit leichten Verletzungen davon.
Andere Teile des Gebäudes waren vom Feuer nicht betroffen. Die Untersuchungen der Polizei konzentrierten sich letztlich auf eine einzelne Wand innerhalb der Wohnung. Dort war der Brand vermutlich entstanden. Auch wenn die Untersuchungen noch nicht endgültig abgeschlossen sind: „Wir gehen derzeit von einer fahrlässigen Brandstiftung aus“, so Westerhoff.
Foto: Feuerwehr Uelzen