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Blaulicht

Nach grausamen Tötungen von Katzenbabys: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren ein

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Bad Bodenteich. Die zuständige Staatsanwaltschaft Lüneburg hat das Ermittlungsverfahren gegen den mutmaßlichen Täter im Fall der grausamen Tötung von Katzenbabys in Bad Bodenteich eingestellt (Uelzener Nachrichten berichteten exklusiv): Mit weiteren Verfehlungen sei nicht zu rechnen, so, wie der Beschuldigte sich gezeigt habe, erklärt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft die Entscheidung der Ermittler auf UEN-Anfrage.

Wie berichtet, soll der Mann in einem privaten Wohnhaus in Bad Bodenteich gerade geborene Kätzchen in Schraubgläser gestopft und darin brutal erstickt haben - und das mehr als einmal.

Der Fall war ans Licht gekommen, als eine beherzte Zeugin im Juli mitbekam, wie dort gerade geborene Kätzchen in Gläser gesteckt und durch Ersticken getötet wurden. Die Frau schritt zur Tat: Sie holte eines der gerade geborenen Tiere rechtzeitig vom Grundstück und brachte es in Sicherheit. Und sie rief den Verein Katzen-Hilfe Uelzen e.V. an, der sofort Polizei und Veterinäramt des Landkreises einschaltete.

Eine ehrenamtliche Helferin des Vereins beschrieb gegenüber den Uelzener Nachrichten, wie sie mit den Beamten in das betreffende Haus kam: Ein Bewohner, ein erwachsener Mann, sei gerade wach geworden: „Gegenüber der Veterinärin und der Polizei räumte er nach kurzer Befragung ein, die Kitten auf die von der Hinweisgeberin beschriebene Weise getötet zu haben.“ Im oberen Stockwerk sah die Vereins-Mitarbeiterin, wie eine Mitarbeiterin des Veterinäramts gerade ein Schraubglas mit zwei toten Kätzchen sicherstellte. Der Täter soll Gläser mit toten Kätzchen aufgehoben und gesammelt haben.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Lüneburg ist die Schuld im Sinne des Paragraphen 153 der Strafprozessordnung als gering anzusehen. Darin heißt es: „Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht.“

Der Sprecher: Der Beschuldigte sei verwarnt worden, die weiblichen Katzen wurden sichergestellt, der Mann habe sofort ein Haltungsverbot seitens des Landkreises ausgesprochen bekommen. Entsprechend seien weitere strafrechtliche Maßnahmen verzichtbar.

Symbolfoto: Adobe Stock