
Uelzen/Landkreis. Ab sofort können Grundstückseigentümer beim Landkreis Uelzen bis einschließlich Montag, 30. Juni 2025, einen kostenlosen Glasfaseranschluss beantragen, und zwar ohne vertragliche Bindung an ein Telekommunikationsunternehmen – sofern ihr Gebäude in förderfähigen Gebieten liegt. Diese Gebiete befinden sich in den Orten Suhlendorf, Rätzlingen, Rosche, Himbergen, Velgen, Bienenbüttel, Wichmannsburg, Suderburg, Wrestedt, Dreilingen, Wichtenbeck und Gerdau.
Bei der Beantragung spielt es keine Rolle, ob der Anschluss direkt genutzt oder als Vorbereitung für eine zukünftige Nutzung ins Gebäude gelegt wird.
„Ziel ist es, jedem berechtigten Eigentümer einen kostenlosen Glasfaseranschluss direkt ins Gebäude zu liefern. Es ist uns gelungen, eine sehr hohe Förderung beim Bund und beim Land einzuwerben. Dies ist ein Riesenerfolg und eine sehr gute Möglichkeit, sein Haus zukunftsfähig aufzustellen und den Wert zu erhalten“, so Uelzens Landrat Dr. Heiko Blume.
Der Landkreis investiert insgesamt 24 Millionen Euro in die erweiterte passive Netzinfrastruktur. An diesen Kosten beteiligen sich der Bund und das Land Niedersachsen mit 85 Prozent. Damit zählt der Landkreis Uelzen in ganz Deutschland weiterhin zu den Vorreitern in der ländlichen
Breitbandinfrastruktur. Das Unternehmen „Lünecom Kommunikationslösungen GmbH“ aus Lüneburg wird Pächter des erweiterten Glasfasernetzes.
Der Startschuss für die Vermarktung erfolgt in diesen Tagen. Per Post werden die betreffenden
Bürgerinnen und Bürger informiert, dass ihr Gebäude zum Ausbaugebiet gehört. Den jeweiligen Anschreiben sind Grundstückseigentümererklärungen beigefügt, welche die Eigentümerinnen und Eigentümer ausfüllen müssen – sofern sie einen kostenlosen Glasfaseranschluss möchten.
„Es gibt dann mehrere Möglichkeiten, wie diese ausgefüllten und unterschriebenen Erklärungen den Landkreis Uelzen erreichen können. Entweder per Post, über die Rathäuser der Gemeinden und Samtgemeinden und natürlich können sie auch persönlich im Kreishaus abgegeben werden“, erläutert Jens Geißmann-Fuchs, Projektleiter für den Glasfaserausbau.
Die Vorlage einer ausgefüllten und unterschriebenen Grundstückseigentümererklärung ist die Voraussetzung dafür, dass der Landkreis das betreffende Gebäude anschließen darf.
Landrat Blume betont, dass das Glasfasernetz 2.0 für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen, für landwirtschaftliche Betriebe – für alle die Chance bietet, sich bestmöglich zukunftsorientiert aufzustellen. Experten gehen davon aus, dass der schon heute bestehende Bedarf an schnellem Internet künftig weiter deutlich zunehmen wird. „Insofern würde ich mich freuen, wenn nicht nur möglichst viele kostenlose Glasfaseranschlüsse für die betreffenden Menschen gelegt werden, sondern wenn diese dann auch tatsächlich genutzt werden. Dies hilft dem Landkreis auch bei der Refinanzierung des Projektes, denn trotz der hohen Förderung verbleibt immer noch ein beträchtlicher Finanzierungsanteil beim Landkreis“, so Blume weiter.
Der Ausbau ist Teil eines umfassenden Plans des Landkreises, um regionale Versorgungslücken zu schließen – wobei Gebiete und Adressen mit einem Koaxialanschluss weiterhin nicht durch den Landkreis ausgebaut werden dürfen. Landrat Blume zeigt sich dennoch zuversichtlich, dass man nunmehr mit dem landkreiseigenen Erstausbau, dem angekündigten eigenwirtschaftlichen Ausbau privater Telekommunikationsunternehmen und dem neuen Projekt 2.0 dem Ziel einer Glasfaserversorgung bis zur sprichwörtlich letzten Milchkanne deutlich näherkommt.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können weitere Informationen bei der Glasfaser-Hotline des Landkreises während der Geschäftszeiten unter der Rufnummer 0581 82-8000 oder unter der EMail-Adresse
Foto: Landkreis Uelzen