
Bad Bodenteichs größter Schutthaufen könnte endlich weichen: Studio21-Gelände wird zwangsversteigert
- Subtitle: Bad Bodenteich
Von Michael Michalzik
Bad Bodenteich. Ein riesiger Schutthaufen verunstaltet seit fast drei Jahren das malerische Areal an der Bad Bodenteicher Schützenstraße. Es sind die Reste des im November 2022 vollständig abgebrannten Veranstaltungszentrums Studio21 (UEN berichteten mehrfach). Bislang fehlte die Handhabe, des Schandflecks Herr zu werden, da im Privatbesitz. Aber jetzt könnte Bewegung in die Sache kommen: Das 12.000 Quadratmeter große Areal soll zwangsversteigert werden. Das Einstiegsgebot liegt bei moderaten 65.000 Euro. Aber: Der Käufer muss den Schutt entsorgen lassen. Stehenbleiben darf nur die Schießanlage, die von den Flammen verschont blieb und immer noch von der Schützengilde genutzt wird.
Allerdings derzeit unter schwierigen Bedingungen, wie Bad Bodenteichs Bürgermeister Jörg Formella im Gespräch mit den Uelzener Nachrichten erläutert: Es gibt weder Strom- noch Wasseranschluss: „Das kam vor dem Brand alles vom Veranstaltungszentrum nebenan.“ Wenn der Verein seinen Schießstand nutzen will, müssen nun Stromkabel ausgerollt werden. Das Wasser kommt über Schläuche, wird per Rohrzähler erfasst und abgerechnet. Das Nutzungsrecht auf dem Gelände haben die Schützen noch für lange Zeit: 2017 wurde schriftlich festgelegt, dass die Nutzung über 20 Jahre gesichert ist.
Wenn die Zwangsversteigerung am Mittwoch, 14. Mai, 10.10 Uhr, im Saal 3 des Uelzener Amtsgerichts erfolgreich ist, könnte sich die missliche Lage endlich ändern. Was sich der Bürgermeister für eine künftige Nutzung wünscht? „Ideal wäre ein Veranstaltungszentrum an gleicher Stelle.“ Wohnbebauung ist an der Stelle derzeit nicht möglich, dazu müsste erst der Bebauungsplan geändert werden.
Klar ist aber: Große Probleme bei der Entsorgung wird ein potenzieller Käufer nicht bekommen. Formella: „Auch der Landkreis sieht offenbar kein Risiko, dass sich Gefahrenstoffe im Schutt befinden, sonst hätte es eine Ersatzvornahme gegeben.“ Eine solche behördliche Maßnahme kann getroffen werden, wenn beispielsweise ein Grundstücksbesitzer sich weigert, notwendige Sicherungen vorzunehmen. Dann handelt die Verwaltung und schickt die Rechnung an den Besitzer.
Auf den einstigen Studio-21-Betreiber kommt auch so schon ziemlicher Ärger zu: Die Polizei hatte sich bereits kurz nach dem verheerenden Feuer mit Millionenschaden auf Brandstiftung festgelegt. Auffällig war unter anderem, dass der Brand ausbrach, als garantiert niemand mehr im Gebäude war, der zu Schaden hätte kommen können. Außerdem wurde eine regelrechte „Durchzündung“ des Komplexes festgestellt - Indiz für ein absichtlich gelegtes Feuer. Deshalb hatte es unter anderem Durchsuchungen beim Betreiber gegeben. Laut Polizei sind die Akten inzwischen bei der Staatsanwaltschaft - die ihrerseits Klage erheben will.
Foto: Michalzik