
Samtgemeinde Aue: Heute geht es um die Einführung des offenen Ganztagesbetriebs für die drei Grundschulen
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Wrestedt. Die Schulvorstände der drei Grundschulen der Samtgemeinde Aue, Bad Bodenteich, Wieren und Wrestedt, haben die Einführung des offenen Ganztagesbetrieb für alle Jahrgänge ab dem Schuljahr 2026/27 beantragt. Der Schulausschuss befasst sich in seiner heutigen gemeinsamen Sitzung mit dem Bau- und Friedhofsausschuss (Sitzungssaal, Rathaus, Langdoren 4, 29559 Wrestedt, 17.10 Uhr) mit dem Thema.
In einem Antrag zum Thema betonen die Schulvorstände: „Nach Auskunft des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung ist die Einführung für alle vier Klassenstufen unabhängig von der neuen Gesetzgebung möglich. Schulen können jederzeit einen Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule stellen und können gleich mit allen Klassen starten. Die Berechnungsgrundlage für die Zuweisung (von der dann 25% vom Land gekappt werden) ist die gleiche. Antragsdatum für alle Formen (offen, teilgebunden, gebunden) ist jeweils der 31.12. des Jahres.“
Die Schulvorstände zählen Argumente für den gemeinsamen Start aller Jahrgänge im offenen Ganztag ab 2026/27 auf:
1. Seitens des Schulträgers müssen schon jetzt die Planungen mit der Zielsetzung, dass zum Schuljahr 2029/2030 ohnehin für alle vier Klassenstufen ein Ganztagsangebot vorhanden sein muss, vorgenommen werden.
2. Vereinfachung für Familien mit Geschwisterkindern: Wenn alle Klassenstufen gemeinsam im Ganztag betreut werden, ist es für Familien mit mehreren Kindern deutlich einfacher. Geschwister können zusammen in der Betreuung bleiben, was den Alltag erleichtert und die Organisation für Eltern erheblich vereinfacht. Das sorgt für mehr Zufriedenheit und weniger Stress bei den Familien.
3. Bessere Nutzung der Lehrerstunden und des Budgets: Die Lehrerstunden/Das Budget für den Ganztag wird pro angemeldetem Kind vergeben. Da unsere Schulen nicht genug Lehrerstunden und Budget für Betreuungskräfte für einen qualitativen Ganztag erhalten würden, ist eine gemeinsame Betreuung aller Klassenstufen notwendig. Durch die höhere Schüleranzahl ergeben sich mehr Lehrerstunden und mehr Budget, was den Ganztag überhaupt erst realisierbar macht. So können wir eine qualitativ hochwertige Betreuung für alle Kinder gewährleisten.
4. Förderung der sozialen Kompetenzen und Gemeinschaft: Wenn Kinder aller Jahrgänge gemeinsam im Ganztag sind, lernen sie voneinander, unterstützen sich gegenseitig und entwickeln ein stärkeres Gemeinschaftsgefühl. Das fördert soziale Kompetenzen und erleichtert den Übergang in weiterführende Schulen.5. Langfristige Planungssicherheit: Ein gemeinsamer Start aller Klassenstufen schafft eine stabile Basis für die Zukunft. Wir können den Ganztag besser planen, ausbauen und qualitativ verbessern, was letztlich den Kindern zugutekommt.
Die Verwaltung erklärt dazu: Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter wurde auf Bundesebene für die Zeit ab August 2026 stufenweise beschlossen. Ab dem Schuljahr 2026/2027 würde eine Einführung somit zunächst für die ersten Klassen erfolgen, die weiteren Klassen würden dann stufenweise bis zum Schuljahresbeginn 2029/2030 erfolgen. Der Rechtsanspruch besteht an Werktagen (5 Tage) im Umfang von acht Stunden. Die Organisation des Ganztags (innerorganisatorische Angelegenheit der Schule) liegt in der Verantwortung der Schulleitung. Seitens der Samtgemeinde Aue als Schulträger müssen die räumlichen Voraussetzungen geschaffen werden, außerdem ist die Mittagsverpflegung sicherzustellen.
Die Samtgemeindeverwaltung empfiehlt dem Schulausschuss, den Einführungen einer offenen Ganztagsschule in allen drei Grundschulen der Samtgemeinde Aue ab dem Schuljahr 2026/2027 für die Klassenstufen eins bis vier zuzustimmen.
Foto: Michalzik