Bevensen-Ebstorf: Erweiterte Öffnungszeiten für die Kommunalwahl - Wahlbenachrichtigungen sind unterwegs - Im Rathaus kann ab 19. August gewählt werden
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Bevensen-Ebstorf. Für die Kommunalwahl 2026 erweitert die Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf die Öffnungszeiten des Bad Bevenser Rathauses, damit die ersten Wahlberechtigten ab Mittwoch, 19. August, schon ihre Stimmen abgeben können. Montags bis mittwochs sind die Türen des Amtssitzes von 7 bis 16 Uhr geöffnet, am Donnerstag von 7 bis 17:30 Uhr. Zwischen 12 und 13 Uhr bleibt das Rathaus geschlossen. Freitags ist wie gewohnt von 7 bis 12 Uhr geöffnet. „Wir bieten diesen Service, da wir aufgrund der hohen Anzahl und Größe der Stimmzettel von einem sehr hohen Briefwahlaufkommen ausgehen“, sagt Wahlleiterin Stefanie Maus. Bei der Kommunalwahl 2021 lag die Wahlbeteiligung bei 62,6 Prozent, davon die Zahl der Stimmzettel, die per Briefwahlen abgegeben worden sind bei fast 38 Prozent.
Am Sonntag, 13. September, finden in Niedersachsen in der Zeit von 8 bis 18 Uhr die allgemeinen Neuwahlen der Stadt-, Gemeinde-, Kreis- und Samtgemeinderäte sowie die Wahl des Samtgemeindebürgermeisters und des Landrates statt. Ab Mittwoch, 19. August, kann bereits im Rathaus gewählt werden. Nach Möglichkeit sollten Wahlberechtigte ihre Wahlbenachrichtigung mit dem ausgefüllten Briefwahlantrag auf der Rückseite sowie Personalausweis oder Reisepass dabeihaben. Die Wahlbenachrichtigungen an alle wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf sind bereits verschickt worden.
Für alle Wahlberechtigten besteht auch die Möglichkeit, per Briefwahl abzustimmen. Ab sofort können die Briefwahlunterlagen bei der Samtgemeinde beantragt werden. Die Unterlagen können bequem auf der Homepage der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf auf der Startseite oder unter „Aktuelles“ / „Neuigkeiten“ / „Wahlen“ abgerufen werden. Die Unterlagen können ebenfalls postalisch per Wahlbenachrichtigungskarte oder alternativ persönlich bis Freitag, 11. September, im Wahlbüro angefordert werden. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
