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Samtgemeinderat Bevensen-Ebstorf: Klares "Ja" für Sanierungszuschuss für das Schützenhauses Ebstorf

  • Subtitle: Bevensen-Ebstorf

Von Michael Michalzik

Bevensen-Ebstorf. Entscheidender Schritt auf dem Weg zur Sanierung des Schützenhauses Ebstorf: Der Samtgemeinderat Bevensen-Ebstorf hat gerade eben in seiner Sitzung beschlossen, einen Sperrvermerk des Haushalts 2024 aufzuheben, der bislang einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 200.000 Euro zur Sanierung des Schützenhauses blockierte.

Wie berichtet, ist das traditionsreiche Gebäude in so hohem Maße marode, dass wegen akuter Baumängel die Betriebserlaubnis entzogen wurde. Vor allem hapert es am Brandschutz. Aber auch barrierefreie Toiletten müssen her. Insgesamt 600.000 Euro sind notwendig, um das Gebäude fit für die Zukunft zu machen.

Im Dezember vergangenen Jahres hatte der Kreistag eine Beteiligung das Landkreises an der Sanierung von 200.000 Euro beschlossen – wenn Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf und Klosterflecken Ebstorf sich ebenfalls beteiligen. Der Schützenverein Ebstorf selbst hat bei seinen Mitgliedern mehr als 160.000 Euro gesammelt.

Hans-Bernd Kaufmann kritisierte, dass die Samtgemeinde einen neuen Weg beschreite, der Folgen haben werde: „Auch andere Schützenheime haben Sanierungsbedarf.“ Die Samtgemeinde nehme mit der Unterstützung eine Aufgabe wahr, die ihr von Gesetzes wegen nicht zustehe: „Vereinsförderung gehört nicht zu ihren Aufgaben.“ Weiterhin kritisierte Kaufmann, dass der Landkreis Uelzen durch seinen Dezember-Beschluss Druck auf untergeordnete Kommunen ausübe, weil diese nun nachziehen müssten. Zumal Samtgemeinde und Klosterflecken doppelt zahlen müssten, weil sie auch an der Kreisumlage beteiligt seien.

Andreas Czerwinski, CDU/FDP/Hyfing-Gruppe, hielt fest, dass das Thema auch in seiner Gruppe für Kontroversen und unterschiedliche Meinungen gesorgt habe. Der Landkreis setze aber die untergeordneten Kommunen keineswegs unter Druck: „Das ist eine Gemeinschaftsaufgabe.“ Das Schützenhaus Ebstorf sei ein besonderer Ort, schon wegen seiner Größe. Czerwinski erinnerte auch an die Bedeutung für den Katastrophen- und Zivilschutz. Ebstorf und die umliegenden Gemeinden bräuchten einen Saal, der jetzige Beschluss seine eine vernünftige Lösung. Denn: An die finanzielle Unterstützung der Samtgemeinde ist auch ein Nutzungsrecht für Veranstaltungen gekoppelt.

Auch Léonard Hyfing betonte, dass von „Druck“ keine Rede sein könnte: „Der Landkreis macht solche Beteiligungen schon seit Jahrzehnten, unter anderem beim Museum Bad Bodenteich.“

Samtgemeindebürgermeister Martin Feller: „Es handelt sich um keine Vereinsförderung, sondern um eine Vereinbarung mit der Schützengilde Ebstorf. Die Kommunalaufsicht hat ebenfalls kritisch nachgefragt, hatte aber nichts zu beanstanden.“

Bei fünf Enthaltungen sprach sich der Samtgemeinderat ansonsten geschlossen für den Beschlussvorschlag aus: „Der Rat beschließt die beigefügte Vereinbarung mit der Schützengilde Ebstorf e.V. und gewährt der Schützengilde Ebstorf e.V. einen zweckgebundenen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 200.000 Euro zur Sanierung des Schützenhauses. Der im Haushaltsplan 2024 der Samtgemeinde für diese Maßnahme eingestellte Sperrvermerk über 200.000 Euro wird aufgehoben.“

Foto: Schützengilde Ebstorf