Uelzens erste Fahrradstraße wird fertig: Neue Regeln gelten ab 24. Juli - Arbeiten am ersten Bauabschnitt der Radvorrangroute Ost fast abgeschlossen
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Uelzen. Die Arbeiten an der erster Fahrradstraße in Uelzen sind fast abgeschlossen. Ab 24. Juli gilt die neue Verkehrsführung. Die Strecke beginnt an der Holzbrücke nahe des Meyerholztunnels in der Lindenstraße und führt über einen Teil der Ripdorfer Straße sowie das Ilmenauufer, an der Langen Brücke vorbei, bis zur Einmündung Gudesstraße. „Die Fahrradstraße trägt als Teil der Radvorrangroute Ost zwischen Oldenstadt und der Innenstadt dazu bei, den Verkehr ruhiger, übersichtlicher und sicherer zu gestalten. Sie macht das Radfahren im Alltag komfortabler“, so Stadtbaurat Dr. Andreas Stefansky.
Diese Regeln gelten auf der Fahrradstraße
In der Fahrradstraße haben Radfahrende Vorrang und es gelten neue Regeln: Radfahrende geben das Tempo vor und dürfen nebeneinander fahren. Der Autoverkehr muss auf den Radverkehr Rücksicht nehmen und darf nur überholen, wenn dabei ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten wird. Fährt hinter einem Fahrrad ein Auto und gibt es keine Möglichkeit zum Überholen, passt das Auto seine Geschwindigkeit an und muss hinter den Fahrrädern bleiben. Maximal dürfen alle Verkehrsteilnehmenden mit 30 Stundenkilometern unterwegs sein. Radelnde, die nebeneinander fahren, müssen Rücksicht auf den Gegenverkehr nehmen.
Fahrradstraße erhält an den Kreuzungen Vorrang
An den Kreuzungen entlang der Strecke wird die Fahrradstraße bevorrechtigt. Verkehr aus den einmündenden Straßen muss warten. Rote Flächen zeigen an den Kreuzungen deutlich, wo die Fahrradstraße verläuft. Auf den übrigen Abschnitten kennzeichnen Fahrradsymbole die Strecke. Entlang der Parkbuchten markiert zusätzlich eine gestrichelte Linie ihren Verlauf.
Ausnahme an der Bernhard-Nigebur-Straße
An der Kreuzung Lindenstraße und Bernhard-Nigebur-Straße wird die Fahrradstraße vorerst unterbrochen. Dort hat weiterhin der Verkehr auf der Bernhard-Nigebur-Straße Vorfahrt. Radfahrende auf der Lindenstraße müssen warten. Planung und Umbau des Kreuzungsbereichs sind für 2027/2028 vorgesehen. Danach soll die Fahrradstraße auch dort durchgängig Vorrang erhalten. Geplant sind eine neue Beschilderung, durchgehende Markierungen und bauliche Anpassungen.
Foto/Grafik: Hansestadt Uelzen
Lindenstraße: Poller stoppen den Kfz-Durchgangsverkehr
Poller in Höhe des Friedhofs unterbrechen die Lindenstraße für den Autoverkehr. Radfahrende können die Verbindung durchgängig nutzen. Der Friedhof ist mit Fahrrad und zu Fuß zu erreichen.
Weitere Änderungen der Verkehrsführung: Ripdorfer Straße wird teils Einbahnstraße
Die Ripdorfer Straße wird auf Höhe des Sportzentrums des Lessing-Gymnasiums für den Kfz-Verkehr zur Einbahnstraße in Richtung Hammersteinkreisel. Vom Kreisverkehr aus dürfen Autos nicht mehr in die Ripdorfer Straße einfahren. Radfahrende können sie weiterhin in beide Richtungen nutzen.
In der Birkenallee wird der Tempo-30-Bereich bis kurz hinter den Fußgängerüberweg „Lindenstraße“ verlängert.
An der Langen Brücke führt ein Mini-Kreisverkehr den Radverkehr aus mehreren Richtungen zusammen. Die Fahrradstraße endet an der Einmündung Gudesstraße.
Teil der Radvorrangroute Ost
Die Fahrradstraße ist Teil der Radvorrangroute Ost zwischen Oldenstadt und der Innenstadt. Sie dient auch als Schulweg zum Lessing-Gymnasium und zur Apollonia-Oberschule. Das Vorhaben setzt Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept und dem Nachhaltigen Mobilitätskonzept der Hansestadt Uelzen um.
Der erste Bauabschnitt der Radvorrangroute kostet rund 820.000 Euro. Rund 75 Prozent der Kosten werden über das Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundes gefördert.
Wichtige Regeln der Uelzener Fahrradstraße auf einen Blick:
- Kennzeichnung: Fahrradstraßen werden mit einem weißen Fahrrad auf einem blauen Kreis gekennzeichnet, darunter der Schriftzug Fahrradstraße. Es gibt zusätzlich Markierungen, rote Flächen an Kreuzungen und Piktogramme auf der Fahrbahn.
- Vorrang des Radverkehrs: Auf der Fahrradstraße hat der Radverkehr Vorrang gegenüber anderen Verkehrsteilnehmenden. Radfahrende geben das Tempo vor und dürfen auch nebeneinander fahren.
- Überholen: Fahrradfahrende können bei ausreichend Platz und geeigneter Verkehrslage überholt werden. Beim Überholen gilt ein Mindestabstand von 1,50 Metern.
- Tempolimit: Für alle Verkehrsteilnehmenden gilt ein generelles Tempolimit von 30 km/h.
- Nutzung durch Kraftfahrzeuge: Die Nutzung für Anliegerverkehr und Busverkehr ist erlaubt, der Radverkehr hat weiterhin Vorrang.
- Kein „Rechts vor Links“: Die Fahrradstraße hat Vorrang gegenüber allen Nebenstraßen wie Tivolistraße, Scharnhorststraße oder Houbenskamp. Es gilt kein rechts vor links.
- Ausnahme: Querung über die Bernhard-Nigebur-Straße – nur hier müssen Radfahrende der Fahrradstraße (Lindenstraße) warten.