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Hansestadt und Polizei zeigen Präsenz: Erste gemeinsame Fußstreife in der Uelzener Innenstadt unterwegs

  • Subtitle: Uelzen

Uelzen. Die Hansestadt Uelzen und die Polizei Uelzen haben am heutigen Mittwoch, 29. Juli, in der Zeit von 7 bis 12 Uhr, gemeinsam in der Innenstadt kontrolliert. Im Mittelpunkt standen E-Scooter, aber auch Fahrradfahrende wurden überprüft. Das Fazit: Die Polizei hat 39 Verstöße von Rad- und E-Scooter-Fahrenden geahndet. Meist waren die Betroffenen auf Gehwegen oder im Wochenmarkt-Bereich unterwegs, wo das Fahren nicht erlaubt und gefährlich ist. „Unser Ziel ist, dass sich möglichst alle an die Regeln halten. Idealerweise gibt es künftig keine Verstöße mehr, die wir ahnden müssen“, sagt Christian Weiß, Leiter Einsatz- und Streifendienst Polizei Uelzen.

Die gemeinsame Fußstreife mit dem Ordnungswesen der Stadt und die Polizei war für Ende Juli angekündigt. Sie wurde von Bürgermeister Jürgen Markwardt Anfang Juli in einem Austausch mit dem Handelsverein und der Polizei angeregt. „Besonders riskante Fahrten mit E-Scootern sind ein Problem in der Innenstadt. Mit der gemeinsamen Fußstreife wollen wir aufklären, ansprechen und Verstöße ahnden. Auch auf Fahrradfahrende und Menschen, die achtlos Müll wegwerfen, wird geachtet.  Es geht um Rücksicht, Sicherheit und Respekt und damit um die Aufenthaltsqualität in unserer Innenstadt, die uns am Herzen liegt“, sagt Bürgermeister Jürgen Markwardt.

Die Fußstreife von Stadt und Polizei wird ihre gemeinsame Aktion in der Innenstadt in den nächsten Wochen fortsetzen und auch zum Schulbeginn nach den Sommerferien präsent sein.

Zudem wird die Polizei mit Stella Giese, Präventionsbeauftragte der Polizei Uelzen, Anfang des neuen Schuljahres die weiterführenden Schulen in Uelzen besuchen. Sie wird die Schülerinnen und Schüler direkt ansprechen, um über die E-Scooter-Regeln aufzuklären.

Infobox Regeln für E-Scooter:

  • E-Scooter müssen auf Radwegen oder Radfahrstreifen fahren. Fehlen diese, gehören sie auf die Fahrbahn. Gehwege und Fußgängerzone sind tabu.
  • Auf einem E-Scooter darf nur eine Person fahren.
  • Das Mindestalter beträgt 14 Jahre.
  • Der Roller benötigt eine gültige Versicherungsplakette.
  • Während der Fahrt darf kein Handy benutzt werden. Auch Alkohol ist tabu.

Foto (Hansestadt Uelzen): Start für die erste gemeinsame Fußstreife von Polizei und Hansestadt. V. l.: Bürgermeister Jürgen Markwardt, Frank Dreyer, Kontaktbeamter der Polizei Uelzen, N. Maiwald, Annett Brohzat und Götz Lademacher von der Hansestadt, Christian Weiß, Leiter Einsatz- und Streifendienst Polizei Uelzen.