Klimatürme und Wärmepumpen: Hansestadt arbeitet am Heizsystem der Zukunft
- Subtitle: Uelzen
Uelzen. Die Hansestadt Uelzen steuert auf einen bedeutenden Schritt in Sachen Wärmeversorgung zu. Startpunkt ist das ausgerechnet das absehbare Ende eines Blockheizkraftwerks: Die Anlage der Stadtwerke, mit der das BADUE versorgt wird, muss vermutlich in den kommenden zwei Jahrem ersetzt werden, erläuterte Stadtbaurat Dr. Andreas Stefansky heute während eines Pressegesprächs.
Deshalb soll in Uelzen ein Pilotwärmenetz entstehen. Der Verwaltungsausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung dem Rat der Hansestadt empfohlen, das Vorhaben zu ermöglichen und die weiteren Planungen zu unterstützen. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 5. Oktober.
Ausgangspunkt ist ein bereits vorhandenes, kleines Nahwärmenetz, das derzeit durch das Blockheizkraftwerk (BHKW) der Stadtwerke am BADUE versorgt wird. Das BHKW muss altersbedingt in den kommenden Jahren ersetzt werden. An seine Stelle soll ein sogenannter Klimaturm treten, der gleichzeitig Ausgangspunkt für eine Erweiterung des Nahwärmenetzes Richtung Königsberg wäre. Beim Klimaturm handelt es sich um eine große Luft-Wasser-Wärmepumpe mit einer Grundfläche von 5,5 x 5,5 Metern und einer Höhe von bis zu 16 Metern, die Energie aus der Umgebungsluft nutzt und damit Wasser für die Wärmeversorgung erwärmt. Weitere Klimatürme sind am Theater und am Königsberg gegenüber dem Finanzamt vorgesehen.
Das Wärmenetz soll rund 1,6 Kilometer lang sein. Etwa 700 Meter der geplanten Leitungen verlaufen über städtische Flächen. Nach derzeitigem Stand sollen überwiegend öffentliche Einrichtungen und private Bürogebäude angeschlossen werden. Die Inbetriebnahme ist für 2028 vorgesehen.
Für die Nutzung städtischer Flächen ist ein sogenannter Gestattungsvertrag notwendig. Dabei handelt es sich um einen Vertrag, mit dem die Stadt dem Betreiber die Nutzung der Flächen für den Bau und Betrieb der Wärmeleitungen erlaubt. Darin werden unter anderem Leitungsrechte, Bau und Wiederherstellung von Flächen, Haftung, Entgelte sowie Laufzeit und Kündigung geregelt. Ein exklusives Versorgungsgebiet erhält der künftige Betreiber nicht. Somit können auch andere Anbieter in dem Gebiet tätig werden.
Für die Umsetzung des Pilotwärmenetzes sollen Fördermittel nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sowie aus der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze genutzt werden.
Symbolgrafik: Towergy, Foto: Michalzik