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Neue Baumschutzsatzung: Bürgermeinung ist gefragt

  • Subtitle: Uelzen

Uelzen. Das Fällen von Bäumen soll in Uelzen künftig nach strengeren Regeln ablaufen. Die Stadtverwaltung hat in der Sitzung des Bauausschusses der Hansestadt am 8. Juni mögliche neue Vorgaben für schutzwürdige Bäume, Ersatzpflanzungen und Ersatzzahlungen vorgestellt. Bürger können ab sofort mitreden. Unter www.hansestadt-uelzen.de/baumschutz besteht die Möglichkeit, sich zu beteiligen. Alle Informationen zum Thema sind dort abrufbar. Eingaben sind auch über den Postweg möglich.

„Gelingt es uns gemeinsam, die Bäume besser zu schützen, leisten wir direkt vor Ort einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz“, sagt Bürgermeister Jürgen Markwardt. Ziel ist es deshalb, eine dafür notwenige, zukunftsweisende Baumschutzsatzung im Herbst dieses Jahres für das gesamte Stadtgebiet zu beschließen. Derzeit beraten zunächst die Fraktionen des Rates der Hansestadt über die Neuerungen.  Hier sollen die Bürgermeinungen berücksichtigt werden. „Die Satzung wird für alle Grundstücksbesitzer gelten - sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich. Betroffen sind somit die Gärten der Bürger, private, größere Bauvorhaben, die zur Stadtentwicklung beitragen genauso wie öffentliche Fläche“, erklärt Markwardt. Die Entscheidungsfindung bedürfe deshalb einer sorgfältigen Abwägung, da die Regelungen zu Interessenkollisionen führen können.

Künftig sollen Laubbäume ab einem Stammumfang von 90 Zentimeter (bisher 135) und Nadelbäume ab einem Stammumfang von 130 Zentimeter (bisher 160) geschützt werden. Für Bäume wie Eibe, Rotdorn oder Stechpalme, die in der Regel keine große Stammumfänge erreichen, könnten besondere Schutzbestimmungen ab einem Stammumfang von 60 Zentimeter vorgesehen werden.

Für Bäume mit einem größeren Stammumfang müssten Befreiungen beantragt werden. Diese erhält man zum Beispiel, wenn von dem Baum Gefahren ausgehen oder der Baum krank ist, oder auf der Fläche, auf der der Baum steht, gebaut werden darf. Nun wird vorgeschlagen, im Gegenzug Betroffene zu verpflichten, Ersatz zu pflanzen. DerErsatz soll abhängig vom Stammumfang des beseitigten Baumes sein: bis 250 cm = 2 Bäume; bis 400 cm = 3 Bäume, über 400 cm= 5 Bäume. Wenn die Ersatzpflanzung auf dem betroffenen Grundstück nicht möglich ist, könnten nach neuen Vorgaben Ersatzzahlungen geleistet werden – dann würde die Hansestadt aus diesen Mitteln das Pflanzen neuer Bäume auf anderen Grundstücken vornehmen.

Foto (Michalzik) Die Hansestadt bittet ihre Bürger um Meinungen zu einer neuen Baumschutzsatzung