Streit wegen Wahlplakaten: CDU verklagt Stadt - Scharfe Kritik auch seitens der FDP - UWG äußert Unverständnis über Klage
- Subtitle: Uelzen
Von Michael Michalzik
Uelzen. Paukenschlag vor der Wahl: Die CDU hat die Hansestadt Uelzen verklagt und sich an das Verwaltungsgericht gewandt. Kritisiert wird der Umgang der Verwaltung mit dem Anbringen von Wahlplakaten im Stadtgebiet.
Stadt-Sprecherin Ute Krüger auf Anfrage der Uelzener Nachrichten: "Die Beschränkungen bei der Wahlplakatierung dienen maßgeblich der Verkehrssicherheit und sollen vor Überplakatierung schützen. Vorgaben gelten für alle Parteien gleichermaßen. In einem gemeinsamen Gespräch Anfang Juni wurden alle Parteien informiert und Vorgaben abgestimmt."
So richtig die Runde gemacht hat das Ergebnis dieses Gesprächs danach irgendwie nicht. Rolf Tischer von den Piraten war bei der Sitzung zugegen, erklärt aber: „Das war eher eine Vorgabe der Verwaltung. Abgestimmt haben wir untereinander nicht.“
CDU-Landtagsabgeordneter Jörg Hillmer: „Gegen die anhaltende Behinderung der Wahlwerbung durch die Stadt Uelzen haben wir als CDU-Kreisverband jetzt Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Jüngst wurde eine rechtsgültige Genehmigung zur Plakatierung grundlos zurückgenommen. Die Stadt Uelzen hat keine Rechtsgrundlage für diese Einschränkungen, die wir auch in diesem Umfang noch nie erlebt haben.“ Hillmer wendet sich in einem Brief direkt an Bürgermeister Jürgen Markwardt und kritisiert: „Sie haben der öffentlichen Wahlwerbung in der Stadt enge Grenzen gesetzt – noch einmal deutlich enger als bei vorangegangenen Wahlen. Große Teile der Kernstadt sind Verbotszonen, an jedem Mast darf nur ein Plakat hängen und lackierte Masten sind auszusparen. Wir haben uns zur Klage gegen die von Ihnen geführte Stadtverwaltung entschieden, weil Sie eine rechtsgültige Genehmigung zur Plakatierung grundlos widerrufen haben und mit Sofortvollzug am nächsten Tag abgebaut haben. Das ist schon ein ungewöhnlicher Vorgang, der über die Launen der Bürokratie hinausgeht. Das ‚Geschmäckle‘ an diesen Vorgängen ist, dass Sie selbst auch Kandidat für das Bürgermeisteramt der Stadt Uelzen sind. Verwaltung muss sich komplett zurückhalten; sie hat hier bestenfalls eine dienende Funktion.“
Joachim Delekat, Sprecher UWG (Unabhängige Wählergemeinschaft) Stadtbereich Uelzen, hat kein Verständnis für das Vorgehen der Christdemokraten: "Das ist schon sehr verwunderlich, dass der Kreisverband der CDU gegen die Plakatierungsregel klagt und eine Debatte im Stadtrat vermisst. Warum war denn der CDU-Kreisvorsitzende Herr Hillmer bei der Infoveranstaltung der Stadtverwaltung am 10.06.2021 nicht zugegen, als zwischen den Mitbewerbern - auch die CDU-Vertreterin war anwesend - sehr ergebnisoffen über die Wahlkampf-Regularien diskutiert wurde? Die Vertreter der Verwaltung hatten dort neutral moderiert, einzelne Punkte wurden von den Parteien und Wählergemeinschaften abgestimmt. Warum hat die CDU-Fraktion keine Debatte und auch keinen Erlass einer Plakatierungs-Verordnung im Rat der Hansestadt Uelzen beantragt ? Die letzte Ratssitzung war am 19.07.2021, Gelegenheit wäre also gewesen. Auch die Befürchtung der FDP, bei der Ein-Plakat-Regel benachteiligt zu sein, ist nicht nachvollziehbar. Dass nur ein Plakat pro Laterne vereinbart wurde macht Sinn, da es weder aus Gründen der Verkehrssicherheit und auch schon rein optisch für das Stadtbild nicht zu vertreten ist, z.B. drei Plakate an einer Laterne anzubringen. Nach Auffassung der UWG könnten wir ganz auf Plakate verzichten, denn sie sind weder nachhaltig noch ökologisch. In Sonntagsreden werden diese Begriffe oft verwendet, eine Einigung auf Verzicht war offensichtlich nicht gewollt. Der Kreisverband der UWG hat Mitte Juli beschlossen, auf eine Plakat-Werbung zur Kommunalwahl zu verzichten. Stattdessen wird der dafür vorgesehene Betrag an Geschädigte und Opfer der Hochwasser Katastrophe gespendet. Letztendlich halten wir es mit Loriot: Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen."
Die Regelung der Stadtverwaltung stößt indes auch bei der FDP sauer auf. Léonard Hyfing, Vorsitzender des FDP-Kreisverbandes Uelzen, hat sich ebenfalls an die Stadtverwaltung gewandt und kritisiert: „Wir widersprechen den aufgestellten Regeln insbesondere in Bezug auf die Schaffung von Ausschlusszonen sowie des Verbotes des Anbringens von mehreren Plakaten an einzelnen Straßenlaternen. Für uns ergibt sich die Fragestellung, auf welcher Rechtsgrundlage diese Einschränkungen getroffen worden sind, und warum dies nicht wie in anderen Kommunen durch eine Satzung mit Stadtratsbeschluss festgelegt worden sind. Was ist die Begründung für ein Verbot der Anbringung von zwei Plakaten an einer Straßenlaterne? Ebenso möchten wir erfahren, wie von Seiten der Stadt bei einer Doppelplakatierung festgestellt wird, welcher Wahlteilnehmer das erste Plakat - also rechtskonform - platziert hat, und welcher Wahlteilnehmer das zweite Plakat platziert hat, das nach ihren Vorgaben nicht rechtskonform wäre.“
Hyfing macht gegenüber der Verwaltung in einem Schreiben deutlich: „Die Wahlwerbung des Bürgermeisterkandidaten Hubertus Hacke ist Eigentum des FDP-Kreisverbandes Uelzen, somit widerspreche ich stellvertretend für den Kreisverband Uelzen der Freien Demokraten jeder Entfernung unserer Wahlwerbung und behalte mir rechtliche Schritte dazu vor.
Hyfing weiter: „Die Möglichkeit zur Werbung für Kandidaten von Wahlen ist ein Grundelement unserer Demokratie. Ein Eingriff in dieses demokratische Grundrecht muss eine starke Erklärung zu Grunde liegen - dies ist zum Beispiel unzweifelhaft bei der Sicherung des Straßenverkehrs gegeben. Dazu eine persönliche Anmerkung: Ich persönlich halte diese Form der Wahlwerbung nicht für besonders zielführend, aber die Möglichkeit davon Gebrauch zu machen einzuschränken ist falsch.“
Diesen seit Jahrzehnten herrschenden Grundkonsens als einzige Kommune im Landkreis Uelzen genau zur Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters so enorm einzuschränken habe nicht nur eine rechtliche, sondern zusätzlich eine politische Dimension: „Zwei relativ unbekannten Kandidaten, die bisher nicht im Stadtrat vertreten sind, durch nicht nachvollziehbare Plakatierungsregeln die Möglichkeit der angemessenen Bekanntmachung zu verweigern, ist unredlich“, so der Freie Demokrat.
Jörg Hillmer in seine Schreiben an Bürgermeister Makrwardt: „Lassen Sie uns auch diesen Wahlkampf mit Anstand und Fairness führen. Alle Mitbewerber sollten sich unbeschränkt darstellen und für ihre Konzepte werben dürfen.“
Symbolfoto: Adobe Stock