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Update - Es bleibt dabei: Kinderflohmarkt Westerweyhe wird nicht stattfinden

  • Subtitle: Westerweyhe
Westerweyhe. Der Hansestadt Uelzen sind die Hände gebunden, der für den 12. September geplante Kinderflohmarkt Westerweyhe wird nicht stattfinden: "Wir können rechtlich nicht anders handeln", erklärt Stadtsprecherin Ute Krüger im Gespräch mit den UEN. Das Landesgesetz sei eine eindeutige Vorgabe. Konkret geht es darum, dass an Sonntagen nur völlig gemeinnützige Flohmärkte stattfinden dürfen.
 
Die Landesregierung hatte die Verschärfung des Feiertagsgesetzes 2018 beschlossen, nachdem immer mehr kommerzielle Standbeschicker auf Flohmärkten aufgetaucht waren. Im Fall des Westerweyher Kinderflohmarkts war es sinnvollerweise vorgesehen, dass die Kinder das Geld für ihre verkauften Sachen selbst behalten. Doch damit ist seit der Gesetzesänderung 2018 die Gemeinnützigkeit nicht mehr gegeben, die für eine solche Sonntagsveranstaltung erforderlich ist.
 
Karl-Heinz Günther, Ortsbürgermeister und Organisationsleiter des Flohmarkts, betont: "Es wird den Flohmarkt auf jeden Fall weiter geben. Es tut uns leid, wenn Unannehmlichkeiten entstanden sind. Wir werden uns dann einen anderen Tag aussuchen." Allerdings sei das in diesem Jahr nicht mehr möglich, da die Terminlage in Westerweyhe es nicht zulasse. Aber: "Wir tasten uns wieder ran und richten auf jeden Fall einen weiteren Flohmarkt aus.
 
Dem Landkreis Uelzen kommt dabei solchen Fällen eine reine Informationsfunktion zu: "Als Fachaufsichtsbehörde informiert der Landkreis in dieser Funktion über Gesetzesänderungen und aktuelle Rechtsprechung. Dieser Verpflichtung ist der Landkreis Uelzen nachgekommen", so Sprecher Martin Theine.
 
Die Hansestadt Uelzen, so Ute Krüger, habe die Pflicht, auf die Einhaltung der bestehenden Gesetzesvorgaben zu achten.
 

Archivfoto (privat): Ein Bild aus besseren Tagen. Der Kinderflohmarkt Westerweyhe darf in diesem Jahr nicht stattfinden.