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Entscheidung um die Straßenausbaubeitragssatzung der Hansestadt Uelzen in der nächsten Ratssitzung

  • Subtitle: Uelzen

Von Michael Michalzik.

Uelzen. Das Thema „Straßenausbaubeitragssatzung“ (Strabs) in der Hansestadt Uelzen wird in Kürze seitens der Politik beraten und entschieden. Den Anstoß gab eine Forderung der Anliegerinitiative „Am Stadtgut“. Wie berichtet, sollen Bewohner des Sternviertels an den Kosten für die dortige Sanierung der Straßenlaternen beteiligt werden. Die Initiative wehrt sich mit Verweis darauf, dass die Strabs in 43 Prozent der niedersächsischen Kommunen bereits abgeschafft ist, gegen die Kostenbeteiligung. 

Sprecher René Weber hat nun ein Schreiben der Stadtverwaltung erhalten, in dem ihm mitgeteilt wird, dass die Forderung der Initiative als Anregung im Sinne der Niedersächsischen Kommunalverfassung behandelt wird. Entsprechend soll sich der Verwaltungsausschuss in seiner nichtöffentlichen Sitzung am Montag, 6. Mai, mit dem Thema befassen. Der Rat der Hansestadt wird an abschließend in seiner nächsten Sitzung am 13. Mai befinden. 

Das Thema Strabs wird derzeit in Uelzen intensiv diskutiert. Beispielsweise soll die Eschemannstraße saniert werden – Neubau der Straße, Nebenanlage, Straßenbeleuchtung. Wie die Hansestadt Uelzen auf UEN-Anfrage mitteilt, sind insgesamt 11 Anlieger betroffen, davon sind sechs juristische Personen. Wohnbaugrundstücke von Privateigentümern sind nicht betroffen. Der Anteil für die Anlieger der Eschemannstraße beläuft sich auf insgesamt nach derzeitigen Stand voraussichtlich rund 350.000 Euro. Die Beiträge liegen voraussichtlich zwischen 5.000 und 120.000 Euro, wobei der Höchstbetrag keine private Person betrifft.

Die Stadtverwaltung zur Diskussion um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge: Mit einer Finanzierung über höhere Grundsteuer würde die Allgemeinheit den Kostenanteil von juristischen Personen des öffentlichen Rechts tragen. Denn diese juristischen Personen sind grundsteuerbefreit und würden komplett aus der Finanzierung herausgenommen. (Zu den juristischen Personen zählen insbesondere: Bund, Berufs-, Industrie- und Handelskammern, Land, Gemeinde, Kirchen). Die Gesamtbelastung der Bürgerinnen und Bürger stiege im Falle der Eschemannstraße um circa 120.000 Euro an. 

Bürgermeister Jürgen Markwardt hatte bereits erklärt: „Das Thema Straßenausbaubeiträge ist sehr komplex und vielschichtig. Ob und welcher Umfang von Ausbaubeiträgen als gerecht, zeitgemäß oder fair verteilt gesehen wird, ist im demokratischen Meinungsbildungsprozess zu beantworten.“ So stünden unterschiedliche Handlungsalternativen zur Diskussion: Die Verminderung des Anteils an den Gesamtkosten oder die Abschaffung der Beiträge für Straßenbeleuchtung bis zu einem gänzlichen Verzicht auf Straßenausbaubeiträge. Auch eine zinslose Ratenzahlung zu gewähren, wäre möglich.

„Wenn Straßenausbaubeiträge abgeschafft oder verringert werden, braucht es tragfähige und nachhaltige Alternativen, damit der Straßenausbau in einer Kommune weiterhin finanziert und sichergestellt werden kann“, hatte Stadtbaurat Dr. Andreas Stefansky erklärt. So müsste die Grundsteuer B erhöht werden (bei Abschaffung der Beiträge würde der Hebesatz voraussichtlich von 450 auf circa 556 Punkte steigen). Zu den Auswirkungen würde auch gehören, dass Anliegende, deren Straßen gerade ausgebaut wurden, noch einmal „zur Kasse“ gebeten werden.  „Einen gerechten Übergang in ein neues System zu finden, ist schwierig“, so Stefansky.

Ein weiterer Aspekt: Die höheren Grundsteuern würden Eigentümer, die Wohnungen oder Häuser vermieten, voraussichtlich auf ihre Mieter umlegen. Finanzielle Belastungen würden so teils von Eigentümern, für die der Ausbau eine Wertsteigerung ihres bebauten Grundstücks bedeuten kann, hin zu Mietern (Nichtbesitzenden) verschoben.

Symbolfoto: Adobe Stock