Aus der Sitzung des Rats der Hansestadt Uelzen: Straßenausbaubeiträge - Uelzener Grundstückseigentümer werden entlastet
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Uelzen. Der Rat der Hansestadt Uelzen hat in seiner gestrigen Sitzung einstimmig beschlossen, die Anliegerbeiträge für den Straßenbau zu halbieren. Je nach Einstufung der Straße verringert sich der Anteil der Grundstückseigentümer auf 20 bis 37,5 Prozent an den Gesamtkosten. Derzeit zahlen die Anliegenden zwischen 40 und 75 Prozent. Darüber hinaus wird eine Verrentungsmöglichkeit für die Beiträge geschaffen: Auf Antrag wird eine Ratenzahlung gewährt. Diese soll zinslos bis zu 20 Jahren möglich sein. Die Finanzierung der verringerten Anliegerbeiträge erfolgt durch Grundsteuern B. Der Anteil für die Allgemeinheit wird entsprechend erhöht. Eine Satzung mit diesen Regelungen soll zum 1. Januar 2025 vom Rat verabschiedet und gültig werden. Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, die erforderlichen Satzungsänderungen und Beschlüsse vorzubereiten.
Im ersten Schritt hatte der Rat gestern Abend einen Antrag zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vom Oktober 2021 des damaligen Ratsmitgliedes Rolf Tischer abgelehnt. Ein weiterer Antrag der CDU-Fraktion, die Ausbaubeiträge abzuschaffen und im Gegenzug die Grundsteuer B anzuheben, fand keine Mehrheit (18 Ja- und 19 Nein-Stimmen).
Anwohnerparken wird teurer
Der Rat hat mehrheitlich (35 Ja-Stimmen und eine Nein-Stimme) beschlossen, ab dem 1. Juli die Gebühren für Anwohnerparkausweise in Uelzen von derzeit 30 Euro auf 90 Euro pro Jahr zu erhöhen. Neu geregelt werden soll dies per Verordnung. Die Hansestadt erhebt Gebühren für Parkausweise von Bewohnerinnen und Bewohner städtischer Quartiere mit Parkraummangel. Ein Parkausweis kann für ein Jahr oder sechs Monate im Bürgeramt der Stadt beantragt werden. Dem Beschluss vorausgegangen war ein Antrag der SPD-Fraktion.
Foto: Mey