 
            Hansestadt Uelzen appelliert an Bürgerschaft: Laub nicht in die Gossen
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Uelzen. „Herabfallendes Laub auf Geh-, Radwegen sowie Parkbuchten und auch von privaten Grundstücken gehört nicht in die Gosse oder in öffentliche Beete gekehrt“, sagt Ute Krüger, Sprecherin der Hansestadt Uelzen. Die Stadtverwaltung weist aus aktuellem Anlass darauf hin, das Laub so zu entsorgen, wie es die Straßenreinigungsverordnung vorschreibt. „Große Mengen Laub in den Gossen führen zu erheblichen Problemen bei der Straßenreinigung“, erklärt Krüger. Die Kehrmaschinen schaffen ihr tägliches Pensum nicht, es entstehen Kosten durch Verzögerungen, Verstopfungen und Reparaturen an den Fahrzeugen, die sich letztlich auf die Höhe der Reinigungsgebühr für Anliegende auswirken könnten.
„Dort, wo die Kehrmaschinen nicht fahren, sind Anwohnende dafür verantwortlich, das Laub auf angrenzenden öffentlichen Flächen, Geh-, Radwegen sowie Parkbuchten zu entfernen“, ergänzt Krüger. Sie macht deutlich, dass nasses oder feuchtes Laub schnell zur Gefahr für Passanten werden kann.
Das Laub kann neben Komposttonne auch in Bioabfallsäcken entsorgt werden. Für eine Gebühr von 1,50 Euro pro Stück sind die Säcke bis zehn Kilogramm Füllgewicht in der Stadt- und Touristinformation im Rathaus, im Kreishaus, dem awb-Betriebshof Oldenstadt und dem Entsorgungszentrum Borg erhältlich. Zudem besteht die Möglichkeit, das Laub zum Wertstoffhof in Oldenstadt und zum Entsorgungszentrum Borg zu bringen.
„Die im Stadtgebiet eingerichteten Standorte, um das Laub unserer Kehrmaschinen abzulegen, dürfen nicht von Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden“, erläutert die Stadtsprecherin. Diese dienen als Zwischenlagerplätze, damit die Kehrmaschinen zügig die Touren fahren können, ohne zwischendurch den Betriebshof ansteuern zu müssen.
Informationen zur Straßenreinigung bietet die Stadtverwaltung unter www.hansestadt-uelzen.de/sauberesuelzen. Dort ist auch zu erfahren, wo die städtische Kehrmaschine im Einsatz ist und in welchen Straßen die Anliegenden dafür verantwortlich sind, das Laub auch auf öffentlichen Flächen wie Gehwege oder Straßen zu entfernen.
Foto Hansestadt Uelzen: Laub gehört nicht in Parkbuchten und Gossen – Kehrmaschinen brauchen länger und verstopfen.