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Jetzt gilt die Gestaltungssatzung für die historische Innenstadt

  • Subtitle: Uelzen

Von Michael Michalzik

Uelzen. Seit 2018 wurde daran gearbeitet, jetzt hat die Hansestadt Uelzen für ihre historische Innenstadt eine verbindliche Gestaltungssatzung: Mit zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung sprach sich der Rat der Stadt Uelzen in seiner jüngsten Sitzung für die neue Satzung aus. Das bedeutet, dass im Bereich der Innenstadt die Gestaltung von Fassaden sowie die Bestückung von Außenflächen künftig festen Vorgaben unterliegen, um ein harmonisches Gesamtbild zu erreichen.

Der Geltungsbereich umfasst den historischen Stadtkern innerhalb der früheren Stadtmauer, also im Wesentlichen die vier innerstädtischen Hauptstraßen Lüneburger Straße, Gudesstraße, Veerßer Straße und Bahnhofstraße, die sich an der Rathauskreuzung begegnen. Die neuen Vorgaben gelten für die dem öffentlichen Raum zugewandten Fassaden und Dachflächen. Dabei ist die neue Gestaltungssatzung keineswegs nur ein Leitfaden: Da jetzt für den Geltungsbereich eine örtliche Bauvorschrift greift, können Zuwiderhandlungen mit Bußgeldern und Rückbau geahndet werden. Allerdings gibt es einen Bestandsschutz: Die Satzung ist mittel- bis langfristig angelegt und soll beispielsweise bei Sanierungen greifen.

Ratsherr Hans-Jürgen Heuer (CDU) hatte an der Ausarbeitung der Satzung mitgewirkt und betonte während der Ratssitzung, dass Eigentümer und potenzielle Investoren nicht finanziell überfordert werden dürften. Dies gelte vor allem mit Blick auf moderne energetische Konzepte. In der Tat sieht die Gestaltungssatzung deshalb vor, Solaranlagen auf Dächern zu gestatten, wenn sie in Farbe und Material in die Dacheindeckung integriert werden. Susanne Niebuhr (WIR für Uelzen) sprach sich gegen die Satzung aus, die ihrer Meinung nach zu starr und zu kleinteilig sei.

Mit der neuen Gestaltungssatzung will die Hansestadt erreichen, dass die historisch gewachsene Stadtstruktur sowie die denkmalgeschützte und stadtbildprägende Bausubstanz erhalten bleibt. Dies soll vor allem der weiteren Entwicklung des Ortskerns zum touristischen Anziehungspunkt dienen, aber auch die historische Innenstadt als Standort für Handel und Dienstleistung sowie als attraktiven Wohnort stärken.

Grafik (Hansestadt Uelzen): Die neue Gestaltungssatzung gilt für den historischen Stadtkern.