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Uelzen aktiviert den Bau-Turbo

  • Subtitle: Uelzen

Uelzen. In Uelzen soll der sogenannte Bau-Turbo zur Beschleunigung des Wohnungsbaus starten. Der Bauausschuss der Hansestadt hat gestern einstimmig eine Richtlinie empfohlen, um das vom Bund vereinfachte Planungsrecht für die Erteilung von Baugenehmigungen anzuwenden. Ziel ist es, Genehmigungsverfahren zum Bau neuer Wohnungen erheblich zu vereinfachen und abzukürzen. Der Rat entscheidet voraussichtlich am 29. Juni.

Der Bau-Turbo kann insbesondere zum Zuge kommen, wenn es darum geht, Nachverdichtungspotenziale zu nutzen, Baulücken zu schließen oder Wohngebäude aufzustocken. Er ermöglicht es, von Vorgaben des Bauplanungsrechts abzuweichen, um dadurch Wohnbauvorhaben im Innenbereich unter erleichterten Bedingungen zu genehmigen. Durch den Verzicht auf die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans können Projekte deutlich schneller realisiert werden.

„Ein Rechtsanspruch auf eine Genehmigung von Vorhaben auf Grundlage des Wohnungsbau-Turbos besteht allerdings nicht“, erklärt Michael Kopske, Fachbereichsleiter Planung der Hansestadt. Vorhaben nach dem Bau-Turbo müssen mit den städtebaulichen Zielen der Stadt im Einklang stehen und sind mit dieser im Vorfeld zwingend abzustimmen. Die Richtlinie mit einem Kriterienkatalog stellt die einheitliche Anwendung sicher. 

Ein wichtiger Aspekt des Bau-Turbos ist die Dreimonatsfrist. Hat die Stadt einem beantragten Vorhaben, das unter die neuen Beschleunigungsregelungen des Bau-Turbos fällt, nicht binnen drei Monaten widersprochen, gilt die Zustimmung zur Anwendung des Bau-Turbos als erteilt. 

Hintergrund: Die Anwendung des Bau-Turbos benötigt die Zustimmung der Hansestadt, denn die neuen Möglichkeiten greifen in die kommunale Planungshoheit ein. Entscheidungen über die Zustimmung bei Vorhaben, die der Richtlinie entsprechen, sollen grundsätzlich Aufgabe der Verwaltung sein. Sie kann die Zustimmung erteilen, wenn das Vorhaben mit den städtebaulichen Vorstellungen und Zielen vereinbar ist und öffentliche sowie nachbarliche Belange ausreichend berücksichtigt sind. Städtebaulich komplexe Vorhaben benötigen weiterhin einen Bebauungsplan, der vom Rat zu beschließen ist. 

Symbolfoto: Adobe Stock