Zum Hauptinhalt springen

Blaulicht

Abgeblitzt: Falsche Polizisten wollten Uelzener Seniorin um ihr Geld bringen

 |  Blaulicht

Uelzen. Dreist: Zwei Männer in falschen Uniformen und mit nachgemachten Ausweisen haben am Mittwochmorgen versucht, eine Uelzener Seniorin um ihr Geld zu bringen.

Wie die Polizei berichtet, Wegen trugen die beiden Unbekannten gleiche Outfits, die einer Polizeiuniform nachempfunden waren. Zusätzlich wiesen sich die Täter mit einem „Fantasie-Polizeiausweis“ aus. Die Männer verlangten die Aushändigung des Bargelds der Seniorin, das angeblich Falschgeld sei. Die ältere Dame wurde misstrauisch und verständigte die richtige Polizei. Die Täter verschwanden unerkannt.

Die Polizei ermittelt und mahnt zur Vorsicht. „Polizeibeamte lassen sich grundsätzlich kein Geld oder Wertgegenstände aushändigen“, erklärt Polizeisprecherin Antje Freudenberg. Im Zweifel auch für Rückfragen die richtige Polizei verständigen – notfalls über 110. 

Hintergrund:  Auch Amtspersonen, wie Polizeibeamte müssen sich ausweisen. Uniformierte Beamte tragen in der Regel einen Dienstausweis bei sich, sind aber nicht verpflichtet ihn mitzuführen. Der neue elektronische Dienstausweis in Niedersachsen ist im Scheckkartenformat und aus Plastik (Infos dazu unter https://www.polizei-nds.de/startseite/). Auch Zivilbeamte sind grundsätzlich angehalten, sich auszuweisen, da sie nicht sofort als Polizisten zu erkennen sind. Zusätzlich tragen Beamte der Kriminalpolizei eine Dienstmarke mit sich. Die gilt allerdings nur als zusätzliches Ausweisdokument und ersetzt nicht den Dienstausweis bei der Legitimation gegenüber dem Bürger.

Bei der Überprüfung des Dienstausweises sollten sich die Bürger nicht hetzen lassen. Die Polizei rät, die Angaben des Dokuments in Ruhe zu kontrollieren: „Vergleichen Sie Echtheit, Foto und Person.“ Beharrliches Nachfragen schrecke Betrüger oft ab, auch zeigten Ganoven den Ausweis eher kurz vor, damit man ihn nicht so genau sehe. Jedoch weist die Polizei aber auch darauf hin, dass Polizisten den Dienstausweis nicht aus der Hand geben.

Echte polizeiliche Maßnahmen dürfen natürlich nicht beeinträchtigt werden. Bleiben Zweifel bestehen, sollte die Dienststelle angerufen werden, von der die Personen kommen, bevor man sie in die Wohnung lässt. Ist die Nummer der Wache auf die Schnelle nicht zu finden oder nicht zur Hand, können Bürger auch die 110 anrufen. Es gibt zahlreiche ähnliche Varianten. In letzter Zeit sind auch Fälle bekannt geworden, in denen sich Betrüger als Staatsanwälte, Bankmitarbeiter oder andere Amtspersonen ausgegeben haben. Die Opfer werden mit viel Einfallsreichtum in Angst und Schrecken versetzt und diese Situation wird zum Betreten der Wohnung oder zur Übergabe von Geld und Wertgegenständen genutzt.  

Symbolfoto (Adobe Stock): Unbekannte haben sich als Polizisten verkleidet und an der Tür einer Uelzener Seniorin geklingelt, um sie um ihr Geld zu bringen.