Eimke. Bei Eimke ist es zu einer illegalen Wolfstötung gekommen. Die Polizei ermittelt gegen den Schützen, dem nun sogar eine Haftstrafe droht.
Laut Polizei entdeckte ein Jagberechtigter bereits in den Mittagsstunden des Silvesterfreitags das verendete Tier auf einem Acker im Bereich der Gemeinde Eimke und rief daraufhin die Polizei.
Das Tier wies augenscheinlich zwei Verletzungen auf, die von Schüssen stammen können. Anwohner hatten bereits in den Nachtstunden zum vorigen Mittwoch ein atypisches Wolfsgeheul gehört.
Der hinzugezogene Wolfberater ließ den Kadaver ins Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung nach Berlin bringen. Die weiteren Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz sowie die Untersuchungen des Tieres dauern an.
Den Täter wird die Sache bei seiner Ermittlung teuer zu stehen kommen: Laut Niedersächsischem Umweltministerium sieht das Bundesnaturschutzgesetz für den illegalen Abschuss eines Wolfes „als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Dieser Strafrahmen orientiert sich am gleichen Strafrahmen wie bei Jagdwilderei (§ 292 StGB) und bei Zuwiderhandlungen gegen Schonzeitvorschriften (§ 38 BJagdG)“.
Auch der BUND Niedersachsen weist darauf hin, dass Wölfe nach Naturschutzrecht sowohl national als auch international streng geschützte Tiere sind. Die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie schreibt die Durchführung besonderer Schutzmaßnahmen und die Einrichtung von Schutzgebieten für den Wolf vor.
Hinweise nimmt die Polizei Uelzen, Tel. 0581-930-0, entgegen.
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