Dem Landkreis droht das Wasser auszugehen: UWG beantragt Fördermittel von 2,5 Millionen Euro für Gegenmaßnahmen
Uelzen/Landkreis. Dem Landkreis geht das Wasser aus. Laut dem Gutachten IWAMAKO (Integriertes Wasserversorgungs- und Wassermengen-Managementkonzept für den Raum Lüneburg-Uelzen) ist bereits ab Mitte der 2030er-Jahre für den Landkreis Uelzen davon auszugehen, dass die zur Verfügung stehenden Wassermengen schon für den aktuell abzusehenden gesamten Bedarf nicht mehr ausreichen.
Die UWG im Kreistag will, dass rechtzeitig gegengesteuert wird. Andreas Dobslaw: „Im Fazit kommt man zu der dringenden Empfehlung, dass zeitnah wirksame Maßnahmen ergriffen werden müssen, um hier Schaden für die Region abzuwenden. Es geht also sowohl um pure Daseinsvorsage als auch Umweltschutz.
Die darin empfohlenen Maßnahmen sollten daher in der Priorität ganz vorne stehen und von Seiten des Landkreises Uelzen auch finanziell massiv unterstützt werden.
In Betracht kommt hier eine Förderung aus den sogenannten Ersatzgeldern. Diese werden insbesondere als Ausgleich für die Errichtung von Windkraftanlagen und Funkmasten gezahlt und sollen Eingriffe und Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes ausgleichen. Mit der Zweckbindung der Ersatzgelder sollen also Maßnahmen, die positiv auf den gesamten Naturhaushalt wirken, gefördert werden.
Mit den im Gutachten vorgeschlagenen Maßnahmen zur Wasserspeicherung, durch die Grundwasserentnahmen verringert oder vermieden werden, und die Grundwasseranreicherung, durch die der Grundwasserhaushalt unmittelbar verbessert wird, können diese positiven Effekte erzielt werden.
Diese positiven Effekte für den Naturhaushalt stellen sich nach Auskunft von Fachleuten wie folgt dar:
1. Eine bessere Wasserverfügbarkeit für wasserabhängige Landökosysteme durch höhere Grundwasserstände und damit eine Verbesserung der Wasserversorgung für die prägenden Pflanzengesellschaften dieser Ökosysteme.
2. Eine Erhöhung der grundwasserbürtigen Basisabflüsse in den Fließgewässern und damit eine Verbesserung der Abflusssituation (Menge, Wasserstand, Materialtransport usw.) mit positiven Wirkungen auf die Gewässerbiozönose.
Dies bewirkt auch eine Verbesserung der Strukturen in der Landschaft und damit eine Aufwertung des Landschaftsbildes. Beispielhaft sei hier nur angemerkt, dass der Wasserspeicher Stöcken seit vielen Jahren nicht nur ein positives Landschaftsbild, sondern auch ein Rückzugsgebiet für viele Vogelarten darstellt. Hier schließt sich der Kreis zur Zweckbindung der Ersatzgelder.
Die Anforderungen der Zweckbindung wären insgesamt erfüllt und somit stünde einer Förderung aus diesem Etat nichts im Wege.
Derzeit stehen Ersatzgelder in einem Volumen von mehr als € 6.000.000 zur Verfügung.
Aktuell könnten für die Wasserwiederverwendung nach Auskunft der Fachleute Projekte ins Auge gefasst werden, für die eine finanzielle Förderung sowohl vom Land, aber auch vom Landkreis Uelzen, hier auch als Unterstützung des Antrages auf Landesmittel, benötigt werden:
- Wasserspeicher im Einzugsgebiet des Bewässerungsverband Uelzen, hier bei Bankewitz. Wasser aus der der Zuckerfabrik wird aktuell nach wie vor in die Ilmenau eingeleitet. Alternativ sollte dieses Wasser aus der Zuckerfabrik gespeichert werden, um es anschließend für die Feldberegnung zu nutzen.
- Wasserspeicher nördlich/nordöstlich von Bad Bodenteich mit Wasser aus den Seewiesen. Dieses wird aktuell in die Aue gepumpt und fließt dann über die Ilmenau in die Elbe.
- Grundwasseranreicherung im Raum Soltendieck mit Wasser aus den Seewiesen (wird aktuell in die Aue gepumpt).
- Wasserspeicher südöstlich von Bad Bodenteich mit Wasser aus den Seewiesen (wird aktuell in die Aue gepumpt).
Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass es nicht nur die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Daseinsvorsorge gibt, sondern auch zweckgebundene finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.
Diese ideale Kombination gilt es nach unserer Auffassung zu nutzen!
Nach Rücksprache mit den Fachleuten wird eine kommunale Fördersumme von € 2.500.000 benötigt, um mindestens eines der vorstehend aufgeführten Projekte realisieren zu können.
Dazu nochmals der Hinweis, dass eine solche Förderung durch den Landkreis Uelzen auch ein klares Zeichen in Richtung des Fördermittelgebers auf Landesebene gibt, dokumentiert diese Förderung doch das starke Interesse der Region an diesen Maßnahmen.
Die UWG-Fraktion im Kreistag des Landkreises Uelzen beantragt daher, der Kreistag möge noch im Lauf des Jahres 2024 folgenden Beschluss fassen:
‚Die Verwaltung wird beauftragt, aus dem Titel der Ersatzgelder € 2.500.000 für die Umsetzung zumindest eines der vorstehend genannten Projekte den jeweiligen Maßnahmenträgern zur Verfügung zu stellen. Die Förderung soll für die Projekte erfolgen, welche vom Fördermittelgeber, hier Land Niedersachsen, als erste Projekte eine Förderung erhalten und in der Folge auch realisiert werden.’“
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