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Lüneburg

Lüneburg: Zweite Bauphase der B4-Fahrbahnerneuerung zwischen Häcklingen und Kaltenmoor verzögert sich aufgrund mangelhafter Baustoffe

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Lüneburg. Derzeit ruhen die Arbeiten zur Erneuerung der Fahrbahn auf der B 4 (zwischen den Anschlussstellen Häcklingen und Kaltenmoor. Ursprünglich war vorgesehen, die zweite Bauphase Mitte Dezember 2024 abzuschließen. Aufgrund des Einbaus eines mangelhaften Baustoffgemisches für die Schottertragschicht können die Bautätigkeiten aktuell jedoch nicht wie geplant voranschreiten, da zunächst der Baustoff wieder entfernt werden muss. Die Fertigstellung der derzeitigen Bauphase erfolgt in Abhängigkeit der Witterung voraussichtlich Anfang des kommenden Jahres.

Die bereits eingebaute Schottertragschicht, die als Unterlage für den später einzubauenden Asphalt dient, erfüllt nicht die bautechnischen Anforderungen. Das haben Kontrolluntersuchungen am Baustoffgemisch ergeben. Nach genauer Bestimmung der betroffenen Bereiche muss der Schotter entsprechend ausgebaut und durch geeignetes Material ersetzt werden. Diese Arbeiten werden zeitnah begonnen. Wie sich dies – und auch die bevorstehende Winterwitterung – auf den weiteren Bauablauf auswirken wird, lässt sich momentan noch nicht abschätzen.

Der Abschluss der zweiten Bauphase kann daher erst 2025 erfolgen.

Zusätzliche Arbeiten am Brückenbauwerk der Anschlussstelle Deutsch Evern führen zu einer Verschiebung der planmäßigen Freigabe ebenfalls in das kommende Jahr.

Die entsprechenden Umleitungen werden wie in der ersten Bauphase ausgeschildert.

Die neuen Termine zur Fertigstellung können erst geplant werden, wenn die Witterung einen Weiterbau im kommenden Jahr zulässt. Entsprechend wird eine erneute Presseinformation im Frühjahr 2025 herausgegeben.

Der Verkehr wird während der Maßnahme weiterhin in beiden Fahrtrichtungen einspurig auf der Richtungsfahrbahn Soltau an der Baustelle vorbeigeführt.

Der Geschäftsbereich Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bittet alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die mit dieser erforderlichen Sperrung verbundenen Störung und Beeinträchtigung.