Uelzen/Landkreis. Der ständige Ausschuss der Berner Konvention hat heute einem Antrag der EU-Kommission zugestimmt, den Schutzstatus des Wolfs herabzustufen, nämlich von Anhang 2 (streng geschützt) in Anhang 3 (geschützt) der Berner Konvention.
Dazu Uelzens Landrat Dr. Heiko Blume in einer ersten Reaktion: „Die Änderung der Berner Konvention ist ein sehr wichtiger erster Schritt hin zum notwendigen Wolfsmanagement in Niedersachsen. Ich begrüße die Herabstufung ausdrücklich! Sie ist überfällig. Das hätte schneller gehen können, wenn denn in der Vergangenheit das Land und insbesondere auch der Bund mehr Gestaltungswillen gezeigt hätten. Wichtig ist, dass nun alle Beteiligten stringent weiter daran arbeiten, ein Wolfsmanagement einzuführen. Das beginnt auf Ebene der EU: Diese muss nun die FFH- Richtlinie anpassen, was allein ungefähr ein Jahr dauern kann. In meinen Augen sollte das schneller gehen. Und Bund und Land sind aufgefordert, parallel dazu bereits jetzt die gesetzlichen Grundlagen im Artenschutz- und Jagdrecht so zu legen, damit direkt nach Änderung der FFH-Richtlinie eine reguläre, aktive Bejagung zur Bestandsregulierung möglich ist. In meinen Augen sollte das Verfahren pragmatisch ausgestaltet werden: Die niedersächsischen Landkreise sind als Untere Tierschutz- , Artenschutz- und Naturschutzbehörden sowie Untere Jagdbehörden prädestiniert für ein fachlich fundiertes Wolfsmanagement vor Ort. Der Landkreis Uelzen jedenfalls ist bereit, hier Verantwortung zu übernehmen. Das sind wir unseren Weidetierhaltern und den Menschen in unserer sehr ländlich geprägten Region schuldig. Ich bin davon überzeugt, dass nur eine regelhafte Bejagung zu einer Entspannung bei der Weidetierhaltung und dazu führen wird, dass der Wolf eine Scheu gegenüber den Menschen aufweist und die Menschen nicht länger Ängste vor dem Wolf haben.“
Dazu sagt Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer: „Der Wolf bleibt geschützt und wird nicht wieder ausgerottet. Angesichts einer stark gestiegenen Wolfspopulation in Europa und auch in Niedersachsen ist der Wolf jedoch nicht mehr vom Aussterben bedroht, sondern hat eine positive Bestandsentwicklung. Daher sollte jetzt durch eine ausstehende Änderung der FFH-Richtlinie ausschließlich zur Tierart Wolf den Ländern endlich ein regional differenziertes Bestandsmanagement ermöglicht und die Entnahme von ProblemwöIfen zum Schutz der Weidetiere erleichtert werden."
„Die Anpassung der Berner Konvention ist endlich der notwendige Schritt, um im Anschluss daran auch die FFH-Richtlinie der EU ändern und ein aktives und rechtssicheres Wolfsmanagement etablieren zu können“, erklärt hierzu der Sprecher des Aktionsbündnisses Aktives Wolfsmanagement (AAW), Jörn Ehlers. Gemeinsam mit Peter Zanini, Geschäftsführer des Zentralverbands der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen (ZJEN), fordert Ehlers, dass die Politik die nötigen rechtlichen Schritte für Deutschland und die Bundesländer schnellstmöglich vorbereitet, damit Niedersachsens Weidetierhalter endlich eine Perspektive anstatt bislang leerer Versprechen bekommen, teilt der Landvolk-Pressedienst mit.
Foto: Landkreis Uelzen