Bushalte in der Gudesstraße demoliert – Täter kann sich auf richtig Ärger gefasst machen
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Uelzen. Wer auch immer auf die blöde Idee gekommen ist, die Bushaltestelle Gudesstraße/Getrudenkapelle zu demolieren, wird keinen Grund zur Freude haben, wenn er gefasdt wird. Denn ein Kavaliersdelikt ist das ganz sicher nicht, wie die Hansestadt Uelzen betont, der die städtischen Wartehäuschen gehören: „Wenn der Täter ermittelt ist, erstatten wir Anzeige“, erklärt Stadtsprecherin Ute Krüger auf Anfrage der Uelzener Nachrichten. Und dann wird es teuer: „Privatrechtlich ist die Person uns zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Für den Ersatz solcher Scheiben wird schnell ein vierstelliger Betrag fällig. Der Grund: Es ist ein spezielles Sicherheitsglas, das aus Sicherheitsgründen auf eine bestimmte Art zerbricht.“
Hinzu kämen strafrechtliche Sanktionen: „Nach § 303 ist Sachbeschädigung mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht. Im vorliegenden Beispiel kommt eine Geldstrafe in Höhe von 5 bis 20 Tagessätzen in Betracht." Wobei die Tagessätze von der finanziellen Situation des Täters abhängen. Deftig wird es auf jeden Fall.
Foto: Folkert Frels