Eilmeldung: Feiertagsverbot gilt nicht! Kinderflohmarkt Westerweyhe kann statfinden!
- Subtitle: Westerweyhe
Westerweyhe. Der geplante Kinderflohmarkt in Westerweyhe am kommenden Sonntag, 12. September, findet statt. Auf Initiative der Hansestadt Uelzen hat das Ministerium nun bestätigt, dass das Feiertagsverbot für diesen Flohmarkt nicht gilt. „Wir freuen uns sehr, dass sich unsere Eingabe gelohnt hat und die Mädchen und Jungen nun doch eifrig ihren Flohmarkt gestalten können“, sagt Bürgermeister Jürgen Markwardt.
Vorige Woche hatte eine Absage des Kinderflohmarkts nach der ersten Berichterstattung durch die Uelzener Nachrichten für Aufsehen gesorgt. Eine entsprechende Meldung auf Facebook wurde mehr als 6.000 Mal geklickt. Die Stadt Uelzen hatte sich auf das 2018 verschärfte Feiertagsgesetz des Landes Niedersachsen berufen müssen, laut dem Flohmärkte und ähnliche Veranstaltungen an Sonntagen nur zulässig sind, wenn sie vollkommenen gemeinnützig sind. Da die Jungs und Mädchen beim Westerwehyer Flohmarkt aber logischerweise ihre Einnahmen für die Spielsachen, die sie verkaufen, behalten dürfen, bestand grundsätzlich keine hundertprozentige Gemeinnützigkeit. Der Hansestadt Uelzen blieb nach rechtlicher Beratung seitens des Landkreises Uelzen nichts anderes übrig, als die Veranstaltung zu untersagen. Das Organisationsteam um Ortsbürgermeister Karl-Heinz Günther war fassungslos.
Doch jetzt wurde seitens des Innenministeriums klargestellt, dass es nicht in jedem Fall erforderlich ist, alle Verkaufserlöse bei einem Kinderflohmarkt für den gemeinnützigen Zweck abzugeben, so die Pressestelle der Hansestadt Uelzen. Es sei ausreichend, dass der gemeinnützige Zweck im Vordergrund steht. Die Hansestadt Uelzen hatte die Rechtsauslegung zum Verbot auf Landesebene prüfen lassen und nun die Bestätigung erhalten, dass das Gesetz nicht entsprechend einengend auszulegen ist.
Bei Karl-Heinz Günther ist die Freude groß: "Es ist einfach toll, dass der Flohmarkt doch stattfinden kann. Es ist nur etwas traurig, dass letztlich ein Ministerium darüber entscheiden musste. Aber jetzt hat unsere Stadt ja ihren Ermessensspielraum aufgezeigt bekommen. Unser Flohmarkt hat ganz klar gemeinnützigen Bezug. Damit dürfte klar sein, dass der Kinderflohmarkt auch künftig sonntags stattfinden kann."
Eine Sorge treibt den Organisator allerdings um: "Ich muss jetzt erst einmal die ganzen Ehrenamtlichen wieder einsammeln, die ja bis heute davon ausgehen mussten, dass der Flohmarkt nicht stattfindet." Es habe auch eine Reihe von Absagen bei den Teilnehmern gegeben. Deshalb jetzt noch die Gelegenheit nutzen:
Informationen und Anmeldungen: Karl-Heinz Günther per E-Mail:
Fotos: privat