Verwaltungsausschuss stimmt für Entwurf einer Baumschutzsatzung
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Uelzen. Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Uelzen hat sich in seiner gestrigen Sitzung für den Entwurf einer neuen Baumschutzsatzung ausgesprochen. Die vorgesehenen Vorgaben für schutzwürdige Bäume, Ersatzpflanzungen und -zahlungen dienen im ersten Schritt der Vorbereitung einer Satzung. Der Ausschuss für Klima und Umweltschutz der Hansestadt hatte den Entwurf im November mehrheitlich abgelehnt. Das letzte Wort hat nun der Rat in seiner Sitzung am 19. Dezember.
Beraten wurde über den Entwurf einer neuen Baumschutzsatzung für das gesamte Stadtgebiet, die für alleGrundstücksbesitzende gelten würde – sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich. Dabei wurde ein Kompromiss-Vorschlag der SPD-Fraktion im Stadtrat berücksichtigt. Vor einem endgültigen Satzungsbeschluss würden zunächst die Öffentlichkeit sowie Fachbehörden in förmlichen Verfahren beteiligt werden.
Der Entwurf der Satzung sieht vor, künftig Laubbäume ab einem Stammumfang von 90 Zentimeter (bisher 135) zu schützen. Für Bäume wie Eibe, Rotdorn oder Stechpalme, die in der Regel keine große Stammumfänge erreichen, könnten besondere Schutzbestimmungen ab einem Umfang von 60 Zentimeter vorgesehen werden. Für Bäume mit einem größeren Stammumfang müssten Befreiungen beantragt werden. Diese würde man zum Beispiel erhalten, wenn von dem Baum Gefahren ausgehen, der Baum krank ist oder auf der Fläche, auf der der Baum steht, gebaut werden darf. Als neue Regelung können Betroffene verpflichten werden, Ersatz zu pflanzen.