Uelzen: Beratungen zu städtischen Friedhofsgebühren starten - Neue Kalkulation ergibt höhere Gebühren für Bestattungen
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Uelzen. Die Beratungen zu den Grab- und Nutzungsgebühren für die städtischen Friedhöfe Holdenstedt, Kl. Süstedt und Westerweyhe sowie den Bestattungswald Uelzen starten aktuell in den betroffenen Ortsräten der Hansestadt. Anlass ist eine umfassende Neukalkulation. Danach steigen die Gebühren für Gräber – die Gebühr für die Nutzung der Kapellen soll hingegen nicht angehoben werden. Insbesondere die personalintensiven Tätigkeiten der Friedhofsunterhaltung erfordern Erhöhungen. Die städtischen Friedhofsgebühren wurden letztmalig im Jahr 2019 festgelegt. Die Hansestadt ist zur regelmäßigen Neukalkulation verpflichtet – dabei müssen nach Gebührenrecht die Gebührentarife möglichst kostendeckend berechnet werden.
So sieht die Kalkulation der Verwaltung für die drei städtischen Friedhöfe beispielsweise vor, für ein Reihengrab künftig 1.446 Euro (bisher 1.196 Euro), für ein Urnenreihengrab 955 Euro (bisher 789 Euro) oder für ein Einzelwahlgrab 1.764 Euro (bisher 1.460 Euro) zu erheben. Ein Rasenreihengrab würde 3.670 Euro (bisher 2.173 Euro), ein Urnenrasengrab 1.628 Euro (bisher 1.164 Euro) kosten. Die beiden letztgenannten Grabarten enthalten die Grabpflege für 25 Jahre und steigen aufgrund der personalintensiven Arbeiten mehr an.
Für ein Urnenbegräbnis im Bestattungswald Uelzen werden weiterhin Wertstufen vorgesehen. Für Bäume der Wertstufe III wurde eine kostendeckende Gebühr von 984 Euro (bisher 810 Euro) ermittelt. Für Bäume der Wertstufe II wird eine Gebühr von 884 Euro (bisher 720 Euro) und für Bäume der Wertstufe I eine Gebühr von 784 (bisher 630 Euro) Euro veranschlagt.
Auch die Kosten für die Kapellen wurden berechnet. Obwohl mit der neuen Kalkulation eine fast hundertprozentige Erhöhung anstehen würde, schlägt die Verwaltung vor, die bisherigen Gebühren beizubehalten. Weiterhin sollen 80 Euro Grundgebühren und 220 Euro Nutzungsgebühren gelten, damit die Kapelle zu diesen Konditionen gut genutzt wird.
Nach der Anhörung der Ortsräte Holdenstedt/Klein Süstedt und Kirchweyhe/Westerweyhe berät der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz in seiner Sitzung am 20. August über die Friedhofsgebührensatzung. Das letzte Wort hat der Rat der Hansestadt am 16. September.