Zum Hauptinhalt springen

Uelzen: Überholverbot in Bohldamm-Unterführung

  • Subtitle: Uelzen

Uelzen. Mehr Sicherheit im Straßenverkehr: Die Hansestadt Uelzen hat in der Bahnunterführung am Bohldamm in Uelzen ein Überholverbot eingeführt. Ab sofort dürfen dort Autos und Lastwagen keine Zweiräder wie Fahrräder, Mofas oder Motorräder mehr überholen. Ein neues Schild macht dies deutlich.

Das Verkehrszeichen „Z 277.1“ ist seit 2020 in der Straßenverkehrsordnung verankert. Es wird überall dort aufgestellt, wo Überholmanöver für schwächere Verkehrsteilnehmer zur Gefahr werden – vor allem an engen, unübersichtlichen Straßenabschnitten.

Foto (Hansestadt Uelzen): Zweiräder dürfen nicht mehr in der Bohldamm-Unterführung überholt werden.