 
            Weihnachten hinter Gittern - JVA Uelzen ermöglicht Inhaftierten Weihnachts-CD für die Familie - Fünf Gefangene werden gnadenhalber entlassen
- Subtitle: Uelzen
Uelzen/Niedersachsen. Für ca. niedersächsische 4.800 Gefangene steht auch dieses Jahr ein Weihnachten der besonderen Art vor der Tür: Sie verbringen den Heiligen Abend nicht zu Hause, mit Ihren Familien und Freunden, sondern in einer der 13 niedersächsischen Justizvollzugsanstalten. Dass am 24.12. trotzdem eine besinnliche und friedvolle Atmosphäre herrscht, dafür sorgen die engagierten Bediensteten im Justizvollzug. Die JVA Uelzen etwa ermöglicht inhaftierten Vätern, auch in diesem Jahr eine CD mit von ihnen vorgelesenen Märchen oder Geschichten und dazu passender Geräuschkulisse aufzunehmen und diese als Weihnachtsgeschenk an ihre Kinder und Familie zu senden. Aufgrund der Weihnachtsgnade werden außerdem, so das Justizministerium, werden außerdem fünf Gefangene entlassen.
„Während die meisten von uns zu Hause, im Kreise ihrer Liebsten, Weihnachten feiern, sorgen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Feiertage nicht nur für uns aller Sicherheit. Sie ermöglichen den Gefangenen außerdem ein Weihnachtsfest in feierlicher Stimmung. Dieses Engagement ist bemerkenswert und verdient den größten Respekt. Und es zeigt wieder einmal den bemerkenswerten Einsatz unserer Bediensteten im Vollzug, für den ich sehr dankbar bin“. Mit diesen Worten würdigte Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann die Arbeit des Justizvollzugs über die Feiertage.
Auch in diesem Jahr können die Gefangenen am Heiligen Abend in fast allen niedersächsischen Anstalten an einem oder mehreren Gottesdiensten oder einer gesonderten Weihnachtsfeier teilnehmen. Ebenso werden am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag Gottesdienste angeboten, außerdem besteht in den meisten Anstalten die Möglichkeit, Einzelgespräche bei den Seelsorgerinnen und Seelsorgern wahrzunehmen.
Auch kulinarisch wird es an Weihnachten traditionell: Sei es zu Heiligabend der klassische Kartoffelsalat mit Würstchen oder an den Weihnachtsfeiertagen Klassiker wie Ente mit Rotkohl und Klößen oder Wildgerichte. Außerdem wird zusammen gebacken. In einigen Anstalten werden zudem „Weihnachtstüten“ mit Lebens- und Genussmitteln verteilt, die überwiegend von Ehrenamtlichen und Seelsorgern bestückt werden. Teilweise werden auch besondere Besuchszeiten ermöglicht, um den Kontakt an Weihnachten zu den Familien zu ermöglichen.
Seit 1999 wird in Niedersachsen die sog. Weihnachtsgnade praktiziert. Sie ermöglicht Gefangenen jedes Jahr an Weihnachten entlassen zu werden, wenn der reguläre Entlassungstermin in der Zeit zwischen Ende November und Anfang Januar liegt. Das Niedersächsische Justizministerium hatte die Staatsanwaltschaften – wie in den Jahren zuvor – zu den entsprechenden Gnadenerweisen ermächtigt. Den 46 Gefangenen aus zehn Justizvollzugsanstalten und der Jugendanstalt Hameln bleiben insgesamt 1.257 Hafttage erspart.
Die Entlassungen verteilen sich wie folgt auf die Justizvollzugsanstalten: 14 Gefangene wurden aus der JVA Lingen und sieben Gefangene aus der JVA Meppen entlassen. Jeweils fünf Gefangene konnten die JVA Hannover und die JVA Uelzen, vier die JVA für Frauen in Vechta und drei die JVA Rosdorf vorzeitig verlassen. Jeweils zwei Gefangene aus der der JVA Oldenburg, der JVA Wolfenbüttel und der Jugendanstalt Hameln können Weihnachten zu Hause verbringen, ebenso jeweils ein weiterer Gefangener aus der JVA Bremervörde und aus der JVA Vechta.
Ein Gnadenerweis aus Anlass der Weihnachtsgnade ist in Niedersachsen nur unter engen Voraussetzungen möglich: Die restliche Haftzeit darf noch maximal bis zum 6. Januar 2025 betragen und das Verhalten muss beanstandungsfrei gewesen sein. Von der vorzeitigen Entlassung ausgeschlossen sind Gefangene, die wegen vorsätzlicher Tötungs- oder Sexualdelikte in Haft sind. Wer möchte, kann die Gnade auch ablehnen.
Foto: JVA Uelzen