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Aus der Sitzung des Rats der Hansestadt Uelzen: Geld für die Radvorrangroute und Abschied von den Straßenausbaubeiträgen

  • Subtitle: Uelzen

Uelzen. Knapp 30 Minuten, dann konnten die Uelzener Ratsleute am Montagabend bereits wieder zusammenpacken. Viel zu diskutieren gab es während der Ratssitzung nicht mehr, die Ausschüsse hatten alles bestens vorbereitet. Darum ging es im Wesentlichen:

Mittel für Radvorrangroute beschlossen
Für die Umsetzung der Radvorrangroute von Oldenstadt zur Innenstadt hat der Rat weitere 194.000 Euro freigegeben. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 810.000 Euro. Das Projekt wird zu rund 75 Prozent gefördert. So soll unter anderem die Lindenstraße in eine Fahrradstraße umgewandelt werden, Vorfahrtsregeln auf der Strecke geändert und die Ripdorfer Straße zur Einbahnstraße in Richtung Süden umgestaltet werden, wobei Radfahrende weiterhin in beide Richtungen fahren dürfen. Der Auftrag für die Radwegeverbindung wird jetzt vergeben. Einziger Knackpunkt: Der Fehlbetrag von 194.000 Euro entsteht, weil die Hansestadt Uelzen künftig auf Straßenausbaubeiträge verzichtet. Die Einnahmen hätten zum Teil für die Radvorrangroute verwendet werden sollen. Stefan Hüdepohl für die CDU und Klaus Knust für die SPD erinnerten noch einmal daran, dass das Mobilitätskonzept der Hansestadt bereits beschlossene Sache sei. 

Straßenausbaubeiträge – Aufhebungssatzung beschlossen
Der Rat hat gestern die Aufhebungssatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen. Damit wurde formell die bereits im Juni vom Rat beschlossene Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zum 1. Januar 2026 umgesetzt.

Kommunalwahl 2026
Am 13. September 2026 findet die nächste Kommunalwahl in Niedersachsen statt. Gewählt werden an diesem Tag die Stadt-, Gemeinde- und Samtgemeinderäte, Kreistage sowie Ortsräte. Der Rat der Hansestadt hat für die auch anstehende Direktwahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin ebenfalls diesen Tag bestimmt. Eine möglicherweise notwendige Stichwahl wurde auf den 27. September 2026 festgelegt. Eine Stichwahl kommt zum Einsatz, wenn keine/r der Kandidatinnen oder Kandidaten im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erlangen konnte.

Grafik: Hansestadt Uelzen

Grafik: Hansestadt Uelzen