Stellungnahme der Hansestadt Uelzen zur A39: Bau grundsätzlich begrüßt - Aber: Ortsumgehungen für Gr. Liedern und Hanstedt II gefordert
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Uelzen. Kommt die A39 jetzt wirklich? Die Hansestadt Uelzen jedenfalls hat ihre Hausaufgaben gemacht und will - wenn alle politischen Gremien gehört wurden - bis zum 12. November ihre Stellungnahme beim Fernstraßen-Bundesamt Hannover einreichen. Konkret geht es um den Planungsabschnitt 4, Uelzen-Bad Bodenteich, für den geplanten Autobahnneubau.
Im aktuellen Entwurf für die Stellungnahme heißt es unter anderem:
Die Hansestadt Uelzen begrüßt den Planungsfortschritt zur Realisierung der A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg ausdrücklich. Mit Beschlüssen u.a. des Rates der Hansestadt Uelzen im Mai 2019 und des Verwaltungsausschusses im März 2011 wurde auch in der Vergangenheit bereits mehrfach die Bedeutung und Wichtigkeit dieses Straßenneubauprojektes für die hiesige Region betont und die positive Begleitung sowie die konstruktive Unterstützung der Planung und Realisierung der A 39 mit all ihren erforderlichen Nebenanlagen zugesichert.
Stadtentwicklung / Bauleitplanung
Im Bereich Hanstedt II ist der vorhandene Windpark, für dessen bestehende Anlagen bereits Repowering-Planungen laufen, von der A 39 berührt. Die jeweiligen Planungen (die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 234 Teilfläche 3 (in Kraft seit 31.12.2024) und die Aufhebung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 234 Teilfläche 4 (zurzeit im Verfahren), die Genehmigungsplanung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für die neuen Windenergieanlagen sowie die Planungen des Vorhabenträgers der A 39) müssen fortlaufend aufeinander abgestimmt werden.
Im Bereich der geplanten Anschlussstellen an der B 71 bei Hanstedt II beabsichtigt die Hansestadt Uelzen die Ausweisung von Gewerbeflächen. Derzeit liegen noch keine konkreten Bauleitplanungen vor, es hat eine Abstimmung unter den Planungsträgern zu erfolgen.
Nachgeordnetes Straßen- und Wegenetz
Wirtschaftswegenetz und -beziehungen
Die Hansestadt Uelzen weist darauf hin, dass sowohl dauerhaft als auch während der Bauphase der A 39 die Erreichbarkeit aller Flächen gewährleistet sein muss.
Ortsverbindungsweg Hanstedt II – Mehre
Es ist zu begrüßen und zu fordern, dass der Ortsverbindungsweg erhalten und über die A 39 geführt werden soll, denn nur so kann die Erreichbarkeit der Flächen beiderseits der A 39 und die Aufrechthaltung der Verbindung zwischen den Ortsteilen gewährleistet werden.
Kreisstraße 17 Lehmke / Rätzlingen
Die Überführung der K 17 über die A 39 in vorhandener Linienführung mittels Brückenbauwerk ist zu begrüßen.
Ortsumgehung Gr. Liedern
Mit der Inbetriebnahme der A 39 steigen die Verkehre auf der B 71 in erheblichem und vor allem in einem für die Anwohner unverträglichen Maße. Die Hansestadt Uelzen fordert daher, bereits jetzt die Planungen für eine Ortsumgehung Gr. Liedern aufzunehmen, sie vom weiteren in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes hochzustufen und die Ortsumgehung bereits vor Inbetriebnahme der A 39 fertigzustellen.
Ortsumgehung Hanstedt II
Mit der Inbetriebnahme der A 39 steigen die Verkehre auf der B 71 in erheblichem und vor allem in einem für die Anwohner unverträglichen Maße. Die Hansestadt Uelzen fordert daher, bereits jetzt die Planungen für eine Ortsumgehung Hanstedt II aufzunehmen, sie vom weiteren in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes hochzustufen und die Ortsumgehung bereits vor Inbetriebnahme der A 39 fertigzustellen.
Querverkehre von den Anschlussstellen der A 39 zu den Gewerbegebieten im Norden der Hansestadt Uelzen
Rechtzeitig vor Inbetriebnahme der A 39 sind in Abstimmung aller beteiligten Straßenbaulastträger geeignete Maßnahmen (so auch die leistungsfähige Umgestaltung des Knotenpunktes B4 / L250 / K3 im Bereich der Kläranlage) umzusetzen, die sicherstellen, dass insbesondere die zu erwartenden Schwerlastverkehre das Bundestraßennetz nutzen und nicht die Kreis- und Gemeindestraßen. Abkürzungsverkehre, die anliegende Ortschaften und deren Anlieger belasten, sind zu vermeiden. Dies gilt auch für die K 17 (Lehmke – Rätzlingen), die nicht durch Zubringerverkehre belastest werden darf.
Anschlussstelle B 71
Analog zum Knotenpunkt A 14 (Anschlussstelle Grabow) / B 5 / B 191 sind an der Anschlussstelle zwei Kreisverkehrsplätze anzulegen, um einen leistungsfähigen Knotenpunkt herzustellen.
Immissionsschutz
Fahrbahnbelag
Die Hansestadt Uelzen fordert größtmögliche Lärmminderung durch Verwendung offenporigen lärmmindernden Asphalts insbesondere zugunsten des Schutzgutes Mensch und um die Akzeptanz des Verkehrsprojektes zu erhöhen.
Schallschutz Hanstedt II
Die Hansestadt Uelzen erwartet, dass nicht nur im Einwirkungsbereich der A 39 – Trasse sondern auch innerorts aufgrund der steigenden (Schwerlast-)Verkehrszahlen eine Überprüfung vorgenommen wird, ob die zulässigen Grenzwerte eingehalten werden. Ggfs. sind passive Schallschutzmaßnahmen vorzusehen. Bei der Ermittlung der Schallbelastung sind die Vorbelastungen durch die Windenergieanlagen zu berücksichtigen
Schallschutz Gr. Liedern
Die Hansestadt Uelzen erwartet, dass aufgrund der steigenden (Schwerlast-)Verkehrszahlen eine Überprüfung vorgenommen wird, ob die zulässigen Grenzwerte im Bereich der Ortsdurchfahrt B 71 eingehalten werden. Ggfs. sind passive Schallschutzmaßnahmen vorzusehen.
Blendwirkung / visuelle Beeinträchtigung
Vom fließenden Verkehr gehen Lichtemissionen aus. Durch Abschirmungsmaßnahmen ist eine Beeinträchtigung von Mensch und Umwelt zu minimieren.
Ausgleich / Kompensation
Eine Überplanung der Flächen in kommunaler Hand, die bereits durch städtische Ausgleichsmaßnahmen belegt sind, darf nicht erfolgen. Die Hansestadt Uelzen bietet an, ggfs. weitere Flächen in ihrem Eigentum als Maßnahmenflächen zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus kann die Hansestadt Uelzen nicht in Aussicht stellen, später Ausgleichsmaßnahmen des Vorhabenträgers zu übernehmen.
Die Hansestadt Uelzen regt an, ein Revitalisierungs- und Renaturierungsprogramm für die Wipperauaue (in Abstimmung und Kooperation mit örtlichen Umweltverbänden) in das Kompensations- und Ausgleichsflächenkonzept aufzunehmen.
Karte: LGLN