Sanierungsfristen für Schloss Holdenstedt werden verlängert
- Subtitle: Uelzen
Holdenstedt. Das Hamburger Unternehmen DRB Immobilien erhält zwei Jahre mehr Zeit für bestimmte Sanierungsmaßnahmen im Schloss Holdenstedt. Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Uelzen hat in seiner gestrigen Sitzung neuen Fristen zugestimmt. Danach sollen nun bis März 2028 eine neue Heizungsanlage eingebaut und die Fassade neu gestrichen werden.
Bis März 2030 sind Fenster auszutauschen, Stuckdecken und Wände zu sanieren sowie die Beleuchtung zu erneuern. Unverändert bleiben die bis zum März 2030 geltenden Fristen für die Dachsanierung mit Eindeckung, Gauben und Dachentwässerung sowie für die Aufarbeitung und den Anstrich der inneren Holzverkleidungen und -türen.
DRB Immobilien hatte informiert, dass die bisherigen Termine nicht eingehalten werden können und die Fristverlängerung zu einzelnen Sanierungsschritten beantragt. Gründe sind notwendige, vertiefende fachliche Untersuchungen und abgestimmte Planungsschritte, unter anderem zu Farb- und Materialbefunden, Brandschutz, Heiztechnik und energetischer Sanierung. DRB Immobilien arbeitet hierzu mit verschiedenen Fachbüros zusammen. Gutachten zur Farb- und Mörtelanalyse und notwendige Berechnungen zum geplanten Heizungstausch sowie verschiedene Fachangebote liegen bereits vor.
Die Verlängerung ermöglicht zudem, Fördermittel für zentrale Maßnahmen zu nutzen. „Den engen Austausch mit dem Eigentümer bewerten wir weiterhin als konstruktiv. Ziel bleibt eine fachgerechte und nachhaltige Sanierung des Schlosses“, so Uelzens Bürgermeister Jürgen Markwardt.
Die Hansestadt Uelzen hatte das Schloss Holdenstedt im Herbst 2019 an das Hamburger Unternehmen verkauft. Bürgermeister Jürgen Markwardt: „Wir wollen nicht dass das Schloss wieder an die Hansestadt zurückfällt.“ Der Käufer, DRB Immobilien, habe sich des Themas intensiv angenommen: „Er zeigt das immer wieder durch diverse Maßnahmen.“
Bestandteil des Kaufvertrages ist die Verpflichtung des Käufers, das historische Gebäude zu sanieren. Die Option, Fristen für die Sanierungsmaßnahmen zu verlängern, ist vertraglich vorgesehen. Davon wurde 2023 erstmals Gebrauch gemacht.
Foto: Michalzik