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Mobilfunkmast an der Sternschule Uelzen: Hansestadt fordert erneute Prüfung von Alternativen - Fragen der Elternschaft beantwortet

  • Subtitle: Uelzen

Uelzen. Die Telekom plant, an der Sternschule in Uelzen einen bis zu 15 Meter hohen Mobilfunkmast zu errichten. Ziel ist es, eine bestehende Versorgungslücke im Sterngebiet mit dem Mobilfunkstandard 5G zu schließen.

„Um mehr Transparenz für die Elternschaft zu schaffen, haben wir uns Anfang Februar schriftlich an die strategische Leitung Funknetzplanung der Telekom Technik GmbH in Bonn gewandt“, sagt Bürgermeister Jürgen Markwardt. Die Stadt fordert, die geprüften Standorte detaillierter darzustellen und Alternativen zur Schließung der Versorgungslücke erneut intensiv zu prüfen. „Die Hansestadt nimmt die Bedenken der Eltern ernst“, betont Markwardt. Eine Antwort der Telekom steht noch aus.

Markwardt weist zugleich darauf hin, dass die Hansestadt als öffentliche Stelle nach der EU-Gigabit-Infrastrukturverordnung verpflichtet ist, ihre Infrastruktur für den Mobilfunkausbau bereitzustellen: „Wenn die Telekom das will, können wir uns dagegen nicht wehren.“

Zur Infrastruktur zählen auch Schulen. Zudem stellt das Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes den Ausbau der Mobilfunknetze als „überragendes öffentliches Interesse“ fest. „Die Hansestadt hatte im Rahmen der ersten Standortsuche Alternativen vorgeschlagen“, so das Stadtoberhaupt. Eine Verpflichtung der Stadt, eine eigene Standortprüfung durchzuführen, oder des Netzbetreibers, seine Prüfung im Einzelnen offenzulegen, besteht jedoch nicht. Der Bürgermeister macht deutlich: „Wir als Stadt hatten nie die Absicht, dort einen Mast zu setzen.“

Nach einer Informationsveranstaltung am 22. Januar hatte der Elternrat der Grundschule schriftliche Fragen eingereicht. Die Stadtverwaltung hat diese nun beantwortet und sich dafür nochmals an das Bundesamt für Strahlenschutz gewandt. Das Bundesamt teilt mit, dass bei Einhaltung der gesetzlich festgelegten Grenz- und Höchstwerte nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand keine gesundheitsrelevanten Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder zu erwarten seien, auch nicht bei dauerhafter Einwirkung. 

Basisstationen auf Schulen gelten aus strahlenschutzrechtlicher Sicht nicht als Sonderfall und erforderten keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen oder besonderen Abstände. Umfangreiche Studien würden keinen nachweislichen Zusammenhang zwischen Mobilfunk, einschließlich Basisstationen, und Krebs- oder Entwicklungsrisiken bei Kindern zeigen. Zudem seien Basisstationen nur ein geringer Beitrag zur persönlichen Strahlenexposition, da im Alltag vor allem körpernah genutzte Endgeräte wie Handys die Hauptquelle sind. Das Schreiben des Bundesamtes vom 19. Februar wurde den Eltern zur Verfügung gestellt.

Seit Beginn der Planungen hat die Stadtverwaltung die Sternschule regelmäßig informiert. Bereits Im Februar 2025 bat die Stadt darum, alle relevanten Gremien, einschließlich der Elternvertretung, über die Umsetzungsabsicht der Telekom zu unterrichten.

„Es ist nicht das vorrangige Ziel der Hansestadt, einen Mobilfunkmast auf dem Dach der Sternschule zu errichten“, erklärt Markwardt. Sollte es dennoch zum Bau und Betrieb einer Anlage kommen, wurden bereits zusätzliche Maßnahmen angestoßen: Ein von der Telekom beauftragtes externes Gutachten zur Simulation des elektromagnetischen Feldes, ein fester sowie mobiler Messpunkt der Bundesnetzagentur, die das elektromagnetische Feld erfassen und der Einsatz tragbarer Messgeräte des Bundesamts für Strahlenschutz. Damit sollen Transparenz und eine engmaschige Kontrolle der Grenzwerte gewährleistet werden.

Anlage: Karte der Bundesnetzagentur mit allen 23 Standorten von Mobilfunkmasten im Stadtgebiet von Uelzen, © Bundesnetzagentur

Foto: Michalzik