Uelzen. Das war es für Wochenend-Randalierer N.: Die Justiz hat den ständigen Übergriffen und weiteren Straftaten (Uelzener Nachrichten berichteten mehrfach) jetzt ein Ende gesetzt und einen Haftbefehl gegen den Serientäter erlassen.
Wie die Polizei mitteilt, erließ das Amtsgericht Uelzen am heutigen Dienstag Haftbefehl. Der Mann war in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder polizeilich in Erscheinung getreten und durch Straftaten aufgefallen. Aufgrund von zwei Raubdelikten am 20. und 21. Juni dieses Jahres erließ das Amtsgericht jetzt auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lüneburg Haftbefehl gegen den 23-Jährigen. Er wurde in eine Justizvollzugsanstalt überstellt.
Hintergrund:
In den Abendstunden des 21.06.23 hatte der 23-Jährige zusammen mit einer weiteren Person in der Hochgraefestraße einen 24-Jährigen bedrängt und diesem unter Anwendung von Gewalt einen kleineren Bargeldbetrag geraubt. Für den 20.06.23 ist der 23-Jährige dringend verdächtig, zusammen mit anderen Personen in eine Wohnung eines ihnen bekannten Mannes (alles Personen der örtlichen BTM-Szene) eingedrungen zu sein. Auch durch Drohung mit einem Messer forderten die Täter die Herausgabe von "Gras" und "Wertsachen". Sie verwüsteten die Wohnung und nahmen u.a. Handys und Bargeld mit.
Nachdem es in den Abendstunden des 23.06.23 in der Bahnhofstraße zu einer Auseinandersetzung mit mehreren weiteren Männern gekommen war, hatte die Polizei den 23-Jährigen über das Wochenende bis zum gestrigen Tage zur Verhinderung weiterer Straftaten und zum Schutz der Person in Langzeitgewahrsam genommen. Dieses wurde von einem Bereitschaftsrichter angeordnet. Nach Auslaufen des Langzeitgewahrsams am gestrigen Tage wurde der 23-Jährige in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Lüneburg vorläufig festgenommen, um ihn am heutigen Tage dem Haftrichter vorzuführen.
Die Ermittlungen zu den Umständen der Auseinandersetzung mit den Personen vom 23.06.23 dauern an.
Weiterhin ermittelt die Polizei noch wegen einer Vielzahl von weiteren Bedrohungs-, Körperverletzungs- und Diebstahlsdelikten gegen den 23-Jährigen. Bereits im Frühjahr hatte die Polizei für die Wochenend-Abende/ -Nächte ein Aufenthalt- und Betretungsverbot der Uelzener Innenstadt für den 23-Jährigen erwirkt, da es dort in der Vergangenheit immer wieder zu Straftaten durch den Mann kam.
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