Zum Hauptinhalt springen

Landkreis Uelzen

Blauzungenkrankheit in Göttingen – mit Auswirkungen auf den Landkreis Uelzen   

 |  Landkreis

Uelzen/Landkreis. Aufgrund eines Nachweises des Blauzungenvirus vom Serotyp 8 (BTV-8) in Herzberg am Harz im Landkreis Göttingen liegen südliche Gebiete des Landkreises Uelzen ab sofort in einer Handelsrestriktionszone für Wiederkäuer. Betroffen sind vor allem Tierhalterinnen und Tierhalter von Rindern, Schafen und Ziegen, aber auch von Lamas, Alpakas und Kamelen. Für sie gelten Einschränkungen, wenn Tiere aus der Zone heraus in noch BTV-8-freie Gebiete innerhalb Deutschlands oder in andere EU-Mitgliedstaaten gebracht werden sollen. Innerhalb der Zone bestehen keine Beschränkungen.

Laut entsprechender Vorgaben der Europäischen Union muss um den Ausbruchsbetrieb herum eine Handelsrestriktionszone mit einem Radius von 150 Kilometern eingerichtet werden. In Niedersachsen sind neben Osnabrück viele Landkreise im Süden und Osten des Landes Niedersachsen betroffen.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für das Verbringen von Tieren stellt das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit unter https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/ bereit. 

Eine interaktive Karte zur aktuellen Ausdehnung der Handelsrestriktionszone ist online abrufbar unter:

https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/EFAEE427002221F59BBB91F0A4B880820C9B08E6113F7ADC062C138079E63EF0  

Die aktuellen Verbringungsregelungen beziehen sich ausschließlich auf das Blauzungenvirus Serotyp 8. Für den Serotyp 3 gelten innerhalb Deutschlands derzeit keine Verbringungsbeschränkungen, da das„Der Landkreis Uelzen empfiehlt Tierhalterinnen und Tierhaltern dringend, empfängliche Tiere gegen das Blauzungenvirus impfen zu lassen. Eine Impfung kann Krankheitsverläufe deutlich abmildern und Todesfälle verhindern“, so Dr. Ursula Kimmel-Brandes, Kreisveterinärin des Landkreises Uelzen. Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung der Wiederkäuer. Sie betrifft unter anderem Rinder, Schafe und Ziegen, aber auch Kamele, Lamas oder Alpakas. Der Erreger wird durch blutsaugende Insekten (Gnitzen) übertragen und kann bei betroffenen Tieren fieberhafte Erkrankungen, Entzündungen der Zitzenhaut und anderer Schleimhäute, Speichelfluss, Schaumbildung vor dem Maul bis hin zu Todesfällen verursachen. Für Menschen ist die Blauzungenkrankheit ungefährlich, ebenso wie der Verzehr von Fleisch und Milch. 

Ein entsprechender Infektionsverdacht auf Blauzungenkrankheit ist umgehend dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Uelzen zu melden (per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter 0581/82-736). Darüber hinaus sollten sich betroffene Tierhalterinnen und Tierhalter umgehend an ihren Hoftierarzt wenden. 

Karte: Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit