Von Michael Michalzik
Uelzen/Landkreis. Sicherheit an den Schulen im Landkreises Uelzen ist für den UWG-Kreistagsabgeordneten Andreas Dobslaw angesichts der Corona-Krise seit Monaten ein wichtiges Thema. Bereits im Januar 2021 hatte er, damals noch im Namen der SPD-Kreistagsfraktion, einen Dringlichkeitsantrag auf zeitnahe Ausrüstung der Klassenräume an den kreiseigenen Schulen mit H14-Filtern beantragt. Diesem Antrag wurde, der damaligen Landesempfehlung folgend, nur in kleinen Teilen Rechnung getragen. Es wurde beschlossen, lediglich die Klassenräume mit entsprechenden Filtern auszurüsten, bei denen eine Lüftung nicht oder nur unzureichend möglich ist: „Mit Stand heute erscheint dieser Beschluss nicht mehr ausreichend, ging man doch damals davon aus, dass die Pandemie zum Sommer 2021 hin vermutlich dauerhaft abflachen würde. Man verließ sich auf eine Impfstrategie, die nur bedingt funktionierte. Wie wir heute wissen, war diese Einschätzung falsch“, betont Dobslaw: „Die Pandemiesituation bleibt weiterhin schwierig und wird uns, soviel ist absehbar, noch viele Jahre betreffen.“
Letztlich hätten die vergangenen Monate auch gezeigt, dass ein alleiniges Verlassen auf eine Impfstrategie nicht ausreichend ist. Zeitgleich ergaben erste Untersuchungen, dass die über lange Zeit erfolgte Schließung von Schulen in den vergangenen Monaten erhebliche Defizite im Lernniveau der Schülerinnen und Schüler hinterlassen hat: „Das darf uns nicht erneut passieren!“
Aus Sicht der UWG müssten daher alle Optionen genutzt werden, um zukünftig neuerliche Schulschließungen zu verhindern: „Die Finanzierung sollte angesichts der Bedeutung der in Rede stehenden Probleme für unsere Gesellschaft kein Argument mehr sein, es nicht zu tun.“ Deshalb beantrage die UWG-Fraktion, alle Klassenräume der kreiseigenen Schulen so schnell wie möglich mit mobilen Luftreinigungsgeräten auszustatten, die geeignet sind, Corona-Viren abzutöten und so einen Präsenzunterricht zu gewährleisten oder dessen Durchführung zu erleichtern:“ Ob diese Geräte gekauft oder gemietet werden, solle zeitnah nach einer Prüfung durch die Verwaltung entschieden werden.
Die Zeichen für eine Unterstützung seitens des Landes stehen indes nicht schlecht, wie Sebastian Schumacher, Pressesprecher des Kultusministeriums, auf Anfrage der Uelzener Nachrichten mitteilt: „Bereits im letzten Herbst 2020 wurde ein zusätzliches Programm ‚Schutzausstattung für Schulen‘ in Umfang von 20 Millionen Euro aufgelegt, das nunmehr so gut wie ausgeschöpft ist. Darüber angeschafft werden konnten FFP2- und Alltagsmasken für Schülerinnen und Schüler, Schutzkleidung, Acrylglas-Wände und CO2-Ampeln oder auch mobile Luftfiltergeräte. Über die Schulträger wurden hierzu rund 550 Anträge gestellt und bewilligt; rund 1 Million Euro für mobile Luftfiltergeräte waren unter den Bewilligungen. Diese Geräte haben wir gefördert, damit das Lüften in baulich schwierigen Klassenzimmern, die nicht ausreichend über Fenster gelüftet werden können, damit unterstützt werden kann.“ Und diese Förderung werde fortgeführt: Vor dem Hintergrund der neuen Delta-Variante von SARS CoV-2 und in Ermangelung von Impfangeboten für jüngere Schülerinnen und Schüler unter 12 Jahren werde die Förder-Richtlinie aktualisiert.
Schumacher: „Die bisherige Förderung von mobilen Luftfilteranlagen für eingeschränkt belüftbare Unterrichtsräume wird fortgeführt und durch eine weitere Fördermöglichkeit von Anlagen zur Verbesserung des regelmäßigen Lüftens ergänzt.“ Dazu zählten zum Beispiel einfache Zu-/Abluftanlagen (Fensterventilatoren) oder automatisierte kontrollierte Fensterlüftungen für Klassenräume der Schuljahrgänge 1 bis 6. Der Ministeriums-Sprecher weiter: „Diese Lösungen sind eine unkomplizierte Alternative und Flankierung des Bundesprogrammes zum Neueinbau von stationären Raumlufttechnischen-Anlagen (RLT) in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren. Das Bundesprogramm sieht eine Förderung von bis zu 80 Prozent bei Anschaffung und Einbau vor. Dieser Fördergrundsatz wird für die neue Landesrichtlinie übernommen, das Land wird also 80 Prozent der Kosten übernehmen, 20 Prozent übernehmen die Schulträger.“
In einem ersten Schritt werde die Landesregierung den Schulträgern weitere 20 Millionen Euro für diese Maßnahmen zur Verfügung stellen. Damit könne auf Grundlage der 80-prozentigen Landesförderung rein rechnerisch für jedes der rund 25.000 Klassenzimmer für die Schuljahrgänge 1 bis 6 eine Zu-/Abluftanlage angeschafft werden. Sollte weiterer Investitionsbedarf für technische Lüftungsunterstützung dieser Art bestehen, werde die neue Förderrichtlinie aufgestockt. Schumacher betont: „Mobile Luftfiltergeräte und Fensterventilatoren sind kein Ersatz für das Lüften! Sie können eine technische Lüftungsunterstützung sein, kommen also additiv zum Lüften dazu. Es bleibt also bei der Linie: Lüften ist das A und O, die entsprechenden schulischen Lüftungskonzepte werden ihre Gültigkeit behalten.“
Andreas Dobslaw betont: „Inzwischen liegen wissenschaftliche Studienergebnisse vor, die die Sinnhaftigkeit des Einbaus von geeigneten Filteranlagen bestätigen. Darüber hinaus gibt es auch aus Lehrerkreisen zum Teil deutliche Kritik an der Aussage des Bundesumweltministeriums zum Einbau von Filteranlagen. Letztlich sollte man sich in der Praxis umschauen und die Frage aufwerfen, warum beispielsweise Arztpraxen oder öffentliche Räumlichkeiten mit entsprechenden Filtergeräten ausgestattet werden.“
Foto 1: Die UWG will Filteranlagen für die Klassenzimmer (Adobe Stock)
Foto 2: UWG-Kreistagsabgeordneter Andreas Dobslaw (privat)