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Lokales

Das Feuerwerksverbot in Niedersachsen ist gekippt!

 |  Landkreis
Lüneburg. Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts im benachbarten Lüneburg hat mit Beschluss vom 18. Dezember das sogenannte "Feuerwerksverbot" in § 10a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung in der zuletzt am 15. Dezember 2020 geänderten Fassung vorläufig außer Vollzug gesetzt (Az.: 13 MN 568/20). Zur Begründung heißt es unter anderem, dass ein derart umfassendes Verbot als Infektionsschutzmaßnahme nicht notwendig sei.