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Lüneburg

Lüneburg: Feuerwerksverbot an Silvester gilt für gesamte Altstadt, für den Kalkberg und das Kloster Lüne

 |  Landkreis

Lüneburg. Keine Knallerei in besonders schützenswerten Bereichen von Lüneburg – das gilt auch für den diesjährigen Jahreswechsel. An Silvester und Neujahr besteht das Feuerwerksverbot für die gesamte historische Innenstadt, das Naturschutzgebiet Kalkberg und den Bereich rund um das Kloster Lüne. Damit das Verbot eingehalten wird, kontrollieren Mitarbeitende der Hansestadt und der Polizei die geschützten Gebiete. Am Kalkberg unterstützt sie hierbei eine private Sicherheitsfirma.

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Feuerwerksverbot im Überblick:

Für welche Bereiche gilt das Verbot?

Das Verbot betrifft die Lüneburger Altstadt, das Kloster Lüne und das Naturschutzgebiet Kalkberg (Straßenliste ist unten angehängt).

 

Für welchen Zeitraum gilt das Verbot?

Das Verbot gilt jeweils ganztägig vom 31. Dezember 2023 bis zum 1. Januar 2024. Das restliche Jahr über ist das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 – also das klassische Silvesterfeuerwerk mit Raketen und Böllern, das an Personen ab 18 Jahren verkauft wird – ohnehin verboten.

 

Welche Böller, Raketen und andere Feuerwerkskörper darf ich in der Innenstadt, am Kalkberg und beim Kloster Lüne nicht abbrennen?

Alle Kleinfeuerwerke sind verboten, das umfasst alle pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie F2. Darunter fallen etwa Feuerwerksbatterien, Einzelraketen, Schwärmer, Knallkörper und Leuchtfeuerwerke. Ob ein Feuerwerk in die Kategorie F2 fällt, muss auf der Verpackung beim Kauf gekennzeichnet sein. Kleinstfeuerwerke der Kategorie F1 wie zum Beispiel Wunderkerzen und Tischfeuerwerke, die auch in Gebäuden gezündet werden dürfen, sind erlaubt. Allerdings ist mit Rücksicht auf die Natur der Müll unbedingt wieder mitzunehmen.

 

Gelten für den Kalkberg, das Kloster Lüne und die Innenstadt die gleichen Regeln?

Ja, in allen drei Bereichen ist das Zünden von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 gleichermaßen verboten.

 

Warum ist Feuerwerk in der Innenstadt verboten?

Der historische Kern der Lüneburger Innenstadt ist besonders brandgefährdet. Da eine sehr enge Bebauung besteht, kann sich Feuer hier besonders schnell ausbreiten, zugleich erschweren die engen Gassen die Arbeit der Einsatzkräfte im Brandfall. Das ist buchstäblich brandgefährlich für die Menschen, die in der Stadt leben. Gleiches gilt für die Anlage des historischen Klosters Lüne.

 

Warum ist das Abbrennen von Feuerwerk am Kalkberg verboten? Darf man trotzdem an Silvester auf den Kalkberg gehen?

Der Kalkberg ist ein ausgewiesenes Naturschutzgebiet, die Pflanzen und Tiere dort sind besonders schutzwürdig. An Silvester dürfen Feiernde auf dem Kalkberg weiterhin die schöne Aussicht über Lüneburg genießen. Um die Natur und dort lebenden Tiere zu schützen, ist das Abbrennen von Feuerwerken hier jedoch untersagt, da Tiere durch den Lärm der Böller empfindlich gestört werden, zum Beispiel Fledermäuse, die sich im Winterschlaf befinden. Auch Besuchende, die ihren Müll hinterlassen, schaden der Natur. Die Hansestadt wird für den Silvesterabend zusätzliche Mülleimer aufstellen. Außerdem gibt es für Besuchende die Möglichkeit, mitgeführte Feuerwerkskörper am Haupteingang des Kalkbergs zwischenzeitlich abzugeben und vom Sicherheitsdienst verwahren zu lassen.

 

Wer kontrolliert, ob das Verbot eingehalten wird?

Mitarbeitende des Ordnungsamtes kontrollieren gemeinsam mit der Polizei die Gebiete, in denen das Verbot gilt. Am Kalkberg sind zusätzlich Sicherheitskräfte der Firma Compact Security (erkennbar mit Firmenlogo und Dienstausweis) vor Ort.

 

Wie wird das Verbot durchgesetzt? Was passiert bei Missachtung des Verbots?

Ziel der Kontrollen ist es, in erster Linie zu informieren und auf die Gefahren durch das Abbrennen von Feuerwerk in den Gebieten hinzuweisen. Bei einer Missachtung des Verbots droht eine Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Außerdem kann die Person des Platzes verwiesen werden.

 

Gibt es alternative Flächen, wo man stattdessen Feuerwerk zünden kann?

In den Gebieten außerhalb des geschützten Bereiches, zum Beispiel am Handwerkerplatz, am Reichenbachplatz und im Bereich am Parkplatz Sülzwiesen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 erlaubt.

 

Allgemeine Informationen

 

Rechtliche Grundlage für das Feuerwerksverbot ist die Allgemeinverfügung der Hansestadt Lüneburg zum Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse 2 (Feuerwerkskörper).

 

Nach § 23 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände außerdem in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen ohnehin gesetzlich bereits untersagt.

 

 

Straßenliste Feuerwerksverbot Silvester/Neujahr 2024/25

Altenbrückertorstraße

Am Berge

Am Domänenhof

Am Fischmarkt

Am Graalwall

Am Iflock

Am Marienplatz

Am Markt

Am Ochsenmarkt

Am Sande

Am Schifferwall

Am Springintgut - L 216

Am Stintmarkt

Am Sülzwall

Am Wasserturm

Am Werder

An den Brodbänken

An der Münze

Apothekenstraße

Auf dem Harz

Auf dem Kauf

Auf dem Klosterhof

Auf dem Meere

Auf dem Wüstenort

Auf der Altstadt

Auf der Rübekuhle

Bach-Platz

Bardowicker Straße

 Hansestadt Lüneburg

Seite 2 von 4

Bastionstraße

Baumstraße

Bei der Abtsmühle

Bei der Abtspferdetränke

Bei der Ratsmühle

Bei der St. Johanniskirche

Bei der St. Lambertikirche

Beim Benedikt

Beim Kalkberg

Burmeisterstraße

Conventstraße

Egersdorffstraße

Enge Straße

Finkstraße

Friedenstraße

Frommestraße

Glockenstraße

Görgesstraße

Grapengießerstraße

Große Bäckerstraße

Gummastraße

Haagestraße

Heiligengeiststraße

Hinter dem Brunnen

Hinter der Bardowicker Mauer

Hinter der Sülzmauer

Ilmenaustraße

Im Schießgraben

Im Timpen

Im Wendischen Dorfe

Hansestadt Lüneburg

Seite 3 von 4

In der Techt

Johann-Sebastian-Bach-Platz

Kalandstraße

Katzenstraße

Kaufhausstraße

Kleine Bäckerstraße

Klostergang

Koltmannstraße

Krügler-Platz

Kuhstraße

Lösegraben

Ludwigstraße

Lüner Kirchweg

Lüner Mühle

Lüner Straße

Lünertorstraße

Münzstraße

Neue Straße

Neue Sülze

Neuetorstraße - L 216

Nicolaikirche

Obere Ohlingerstraße

Obere Schrangenstraße

Papenstraße

Pastor-Harry-Kügler-Platz

Philipp-Spitta-Platz

Rackerstraße

Reitende-Diener-Straße

Ritterstraße

Rosenstraße

Rote Straße

Rotehahnstraße

 Hansestadt Lüneburg

Seite 4 von 4

Salzbrückerstraße

Salzstraße

Salzstraße Am Wasser

Scherenschleiferstraße

Schießgrabenstraße

Schlägertwiete

Schlöbckeweg

Schröderstraße

Scunthorpeplatz

Sophia-von-Bodendike Platz

St. Lambertiplatz

Sülzwallstraße

Untere Ohlingerstraße

Unt. Schrangenstraße

Viskulenhof

Vor dem neuen Tore

Vor der Sülze

Waagestraße

Wallstraße

Wandfärberstraße

Wandrahmstraße

Zollstraße