Landkreise streiten mit dem Land ums Geld: Helmstedt geht mit Verfassungsbeschwerde in die nächste Runde – Uelzen setzt weiter auf Dialog
Von Michael Michalzik
Uelzen/Landkreis. Seit Jahren gärt es in Niedersachsen: Die Kommunen kritisieren, dass die staatlichen Aufgaben, die ihnen von Bund und Land aufgetragen werden, nicht auskömmlich finanziert werden und die finanziellen Defizite deswegen immer größer werden. Auch Uelzens Landrat Dr. Heiko Blume übt deutliche Kritik und sagte jüngst im großen UEN-Interview: „In den letzten Jahren und Jahrzehnten sind sehr, sehr viele Aufgaben von oben nach unten herunterdelegiert worden, ohne dass entsprechende Finanzmittel von Bund oder Land zur Verfügung gestellt werden. Es ist so, dass in Deutschland die Bundesländer für die sogenannte finanzielle Mindestausstattung der Landkreise verantwortlich sind.“
Auch beim jüngsten Empfang des niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil im Dezember machte Dr. Blume seinen Standpunkt noch einmal deutlich – der Landesvater winkte jedoch ab, die Landesreserven von mehr als zwei Milliarden Euro würden nicht für die Unterstützung der Kommunen verwendet, sondern dienten als vorausschauende Sicherheit. Der Landkreis Uelzen geht indes mit einem Minus von 18 Millionen Euro ins neue Haushaltsjahr.
Jetzt betritt der Landkreis Helmstedt die nächste Eskalationsstufe: Wie der Niedersächsische Staatsgerichtshof mitteilt, ist am 30. Dezember eine Kommunalverfassungsbeschwerde des Landkreises Helmstedt gegen bestimmte Regelungen des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich und des Niedersächsischen Finanzverteilungsgesetzes eingegangen.
Der antragstellende Landkreis Helmstedt sieht sich durch Regelungen des Niedersächsischen Finanzverteilungsgesetzes in seinem kommunalen Selbstverwaltungsrecht verletzt.
Der Staatsgerichtshof dazu: „Das Land ist verfassungsrechtlich verpflichtet, den Gemeinden und Landkreisen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Mittel durch Erschließung eigener Steuerquellen und im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit durch übergemeindlichen Finanzausgleich zur Verfügung zu stellen und außerdem einen finanziellen Ausgleich für die Kosten zu regeln, die durch die den Kommunen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben verursacht werden."
Die UEN fragten nach: Wird der Landkreis Uelzen sich am Helmstedter Vorstoß beteiligen? Landkreis-Pressesprecher Martin Theine dazu: „Der Landkreis Uelzen beabsichtigt zur Zeit nicht, vor dem Staatsgerichtshof entsprechend Klage zu erheben. Der Landrat wird die Frage der Finanzausstattung weiterhin in diversen Gremien thematisieren. Ebenso ist davon auszugehen, dass sich die hiesigen Landtagsabgeordneten ebenso wie unsere Bundestagsabgeordneten in Hannover und Berlin für die Finanzausstattung ihrer Kommunen einsetzen werden.“
Foto (privat): Im Dezember hatten Landrat Dr. Heiko Blume (links) und Uelzens Bürgermeister Jürgen Markwardt (rechts) im Gespräch mit Ministerpräsident Stephan Weil ihre Sorgen bezüglich der kommunalen Finanzausstattung geäußert