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Landkreis Uelzen

Wer zahlt die Zeche? Gruppe CDU-UWG-FDP will mehr Transparenz bei der Finanzierung der von Bund und Land an den Landkreis übertragenen Aufgaben

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Uelzen/Landkreis. Der Landkreis Uelzen geht mit einem Defizit von 18 Millionen Euro ins neue Haushaltsjahr (UEN berichteten: https://www.uelzener-nachrichten.com/lokales/7173-rueckschau-auf-ein-besonderes-jahr-und-ein-blick-auf-2025-landrat-dr-heiko-blume-im-grossen-uen-interview). Einen erheblichen Anteil an der Verschuldung hat nach Einschätzung der Kreisverwaltung die steigende Zahl der Aufgaben, die Bund und Länder nach unten an die Kommunen durchreichen, ohne einen ausreichenden finanziellen Ausgleich für die zusätzliche Arbeit zur Verfügung zu stellen.

Deswegen hat die Kreistagsgruppe Gruppe CDU-UWG-FDP jetzt einen Antrag gestellt, mit der mehr Transparenz bei den Aufgabenkosten erzielt werden soll. In dem von Léonard Hyfing eingereichten Antrag heißt es: „Vor dem Hintergrund der prekären Haushaltslage und den überbordenden Aufgaben, die auf die Kommunen von den höheren Ebenen heruntergebrochen werden, ist es für den Landkreis und die verantwortlich Handelnden wichtig zu erfassen, wer der Urheber der Kosten ist. Um dies beurteilen zu können, müssen gesetzliche Grundlagen und Anteile der Kostenurheberschaft erfasst werden. Durch diese Darstellung der prozentualen Kostenträgerschaft wird das Konnexitätsprinzip erst überprüfbar."

Das Konnexitätsprinzip ist ein staatlicher Grundsatz, der besagt, dass Aufgaben und deren Finanzierbarkeit zusammengehören („wer bestellt, zahlt auch“).

Im Antrag heißt es weiter: „Mit Hilfe dieser Datengrundlage kann die Argumentation gegenüber EU, Bund und Land gestärkt werden. Darüber hinaus ermöglicht es eine Abschätzung der Kosten einer Nichtübernahme der Aufgabe. Diese Option muss vor dem Hintergrund der mittelfristigen Finanzplanung ernsthaft geprüft werden."

So lautet der von den Antragstellern eingebrachte Beschlussvorschlag: „Die Verwaltung wird beauftragt, für jedes Produkt der Haushaltsplanes 2025 transparent darzustellen, auf welcher gesetzlichen Basis die Kosten entstehen, und welche Ebene (EU, Bund, Land, Landkreis, Gemeinden) sie zu welchem Anteil trägt.

Die Darstellung soll auf Produktebene des Haushaltsplanes erfolgen. Die Kosten und Erstattung sollen der jeweiligen gesetzlichen Grundlage zugeordnet werden. Die Darstellung der Trägerschaft der Kosten soll bezogen auf die Ebenen EU, Bund, Land, Landkreis und Gemeinden aufgeteilt werden und prozentual dargestellt werden."

Foto: Michalzik