Windkraft im Landkreis: Gemeinsamer Antrag von SPD und UWG - Bestehende Anlagen auf das vorgegebene 4-Prozent-Ziel anrechnen
Uelzen/Landkreis. Die Kreistagsmitglieder Hannes Henze (SPD) und Léonard Hyfing (UWG) haben einen gemeinsamen Antrag zur Ausarbeitung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) für Windenergie im Landkreis Uelzen eingereicht. Ihr Ziel: Bestehende Windkraftanlagen sollen auf das vom Land Niedersachsen vorgegebene Flächenziel von 4 Prozent angerechnet werden.
Aktuell befindet sich der Landkreis Uelzen in einer besonderen Situation: Es gibt kein gültiges Regionales Raumordnungsprogramm. Das bedeutet, dass geplante Windkraftanlagen derzeit lediglich Vorgaben zum Schallschutz und Schattenwurf einhalten müssen, so die Antragsteller. Regelungen zu Mindestabständen gelten nicht. Um dies zu ändern und das 4%-Flächenziel zu erreichen, muss ein neues RROP verabschiedet werden, in dem Vorranggebiete für Windenergie ausgewiesen werden.
Der Kreistag hat bereits beschlossen, dass der Mindestabstand zur Wohnbebauung im Außenbereich künftig 900 Meter betragen soll. Diese Regelung führt jedoch zu einem Problem: Einige bereits bestehende Windkraftanlagen, die nach dem alten RROP von 2019 mit einem Mindestabstand von 500 Metern genehmigt wurden, liegen nun außerhalb der neuen Vorranggebiete. Die Folge: Sie wären nicht Bestandteil der neuen Vorranggebiete und würden somit nicht auf das Flächenziel angerechnet werden.
Der Antrag sieht vor, dass bei bereits bestehenden und genehmigten Windparks von den 900-Meter-Abständen abgewichen werden soll. Stattdessen sollen die tatsächlich vorhandenen Abstände zur Wohnbebauung herangezogen werden.
Den Antragstellern geht es nicht um ein Aufweichen der Kriterien für neue Anlagen, sondern um die Anrechnung bestehender Windkraftanlagen auf das Flächenziel. Sollte der Antrag nicht angenommen werden, würde das vorgegebene Flächenziel sehr wahrscheinlich überschritten werden, weil Bestandsanlagen nicht berücksichtigt werden.
„Als SPD unterstützen wir die Windenergie als wichtigen Baustein der Energiewende", betont Hannes Henze. „Doch es macht keinen Sinn, Bestandsanlagen bei der Planung außen vor zu lassen. Das Flächenziel von 4% für Windkraftanlagen ist herausfordernd für den Landkreis, daher müssen aus unserer Sicht die Bestandsanlagen im Verfahren angerechnet werden.“
Léonard Hyfing ergänzt: „Durch die Erhöhung der Abstände für Einzelhöfe haben wir für gleichwertigen Schutz aller Bürger gesorgt. Es wäre falsch das dies durch eine Nichtanrechnung auf das Flächenziel bestraft wird!“