Gifhorn: Beschlagnahmte Hunde in Brome - Gericht listet furchtbare Haltungs-Zustände auf
Brome. Im Fall der insgesamt 68 Hunde, die in Brome im Nachbarkreis Gifhorn voriges Jahr ihren Haltern fortgenommen wurden, gibt es ein erstes Urteil: Wie regionalHeute berichtet, hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden, dass die Fortnahme der Tiere durch das Veterinäramt des Landkreises Gifhorn rechtmäßig war. Der Eilantrag der Halter, mit dem die Herausgabe der Hunde erwirkt werden sollte, wurde abgelehnt.
Die 28 Seiten lange Urteilsbegründung zeichnet ein grausames Bild von gravierenden Mängeln in der Haltung und Versorgung der Tiere. In den Wohnräumen habe demnach ein massiver Geruch nach Fäkalien und Ammoniak geherrscht, und die Böden seien großflächig mit Urin und Kot bedeckt gewesen. In dieser Umgebung wurden 68 Hunde verschiedener Rassen gehalten, darunter zahlreiche Welpen, für die zum Zeitpunkt der Kontrolle weder Trinkwasser noch Futter bereitgestanden hätte. Laut den Berichten der Veterinäre und Beamten seien die hygienischen Zustände in den Wohn- und Zuchträumen desolat gewesen.
So sei ein Neufundländer mit extrem verfilztem Fell aufgefunden worden, unter dem die Haut bereits entzündete Stellen aufwies. Bei mehreren Golden-Retriever-Hündinnen, die offensichtlich zur Zucht eingesetzt worden waren, hätten die Tierärzte entzündetes Gesäuge, massiven Parasitenbefall und einen Zustand hochgradiger Abmagerung festgestellt. Ein besonders schwerwiegender Fall betraf eine Rhodesian-Ridgeback-Hündin, die in einem nur etwa sechs Quadratmeter großen, völlig verdunkelten Verschlag hinter einem Einbauschrank isoliert gewesen sein soll.
Weiter heißt es in der Urteilsbegründung, dass sich in einem Raum 16 Hunde gleichzeitig aufgehalten hätten. In einem weiteren Zimmer habe man 14 Hunde vorgefunden, während in einem angrenzenden Raum 11 Tiere untergebracht gewesen seien.
Auch die Situation der Jungtiere wird im Urteil detailliert beschrieben. Zwei Golden-Retriever-Hündinnen mit jeweils acht Welpen seien demnach ohne Zugang zu Wasser oder Futter in nassen, verdreckten Wurfkisten aufgefunden worden. Eine Zwergpudelhündin sei mit ihren drei Welpen in einer Transportbox eingesperrt gewesen. Weitere Welpen seien in einem fensterlosen Badezimmer sowie in dunklen Kellerräumen ohne Tageslicht entdeckt worden. Diese Tiere hätten inmitten ihrer eigenen Ausscheidungen gelebt und aufgrund der fehlenden Reize bereits Anzeichen von Apathie gezeigt. Viele Hunde hätten zudem Verhaltensauffälligkeiten gezeigt und seien verängstigt und verstört gewesen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; den Haltern steht der Weg zum Oberverwaltungsgericht offen.
Foto: Land Niedersachsen