Gifhorn: Gericht weist Beschwerde der Halter ab - Die 68 beschlagnahmten Hunde dürfen nun vermittelt werden
Gifhorn. Gute Nachrichten aus dem Nachbarkreis Gifhorn: Wie die dortige Kreisverwaltung mitteilt, dürfen die 68 Hunde, die im November 2025 in Brome wegen schwerwiegender Tierschutzverstöße beschlagnahmt wurden, nun an geeignete Interessenten vermittelt werden.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Sitz in Lüneburg habe mit Beschluss vom 12.05.26 bestätigt, dass die Fortnahme der Hunde nach vorläufiger Prüfung rechtmäßig war. Die Halter, ein Ehepaar, hatten gegen eine entsprechende Entscheidung Beschwere eingelegt.
Die Hunde sind aktuell in verschiedenen Tierheimen in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Schleswig-Holstein untergebracht.
In der vorigen Instanz hatte das Verwaltungsgericht Braunschweig über 28 Seiten eine erschütternde Beschreibung der Situation geschildert, wie sie sich darstellte, als das Veterinäramt des Landkreises Gifhorn eingeschritten war: In den Wohnräumen habe demnach ein massiver Geruch nach Fäkalien und Ammoniak geherrscht, und die Böden seien großflächig mit Urin und Kot bedeckt gewesen. In dieser Umgebung wurden 68 Hunde verschiedener Rassen gehalten, darunter zahlreiche Welpen, für die zum Zeitpunkt der Kontrolle weder Trinkwasser noch Futter bereitgestanden hätte. Laut den Berichten der Veterinäre und Beamten seien die hygienischen Zustände in den Wohn- und Zuchträumen desolat gewesen.
So sei ein Neufundländer mit extrem verfilztem Fell aufgefunden worden, unter dem die Haut bereits entzündete Stellen aufwies. Bei mehreren Golden-Retriever-Hündinnen, die offensichtlich zur Zucht eingesetzt worden waren, hätten die Tierärzte entzündetes Gesäuge, massiven Parasitenbefall und einen Zustand hochgradiger Abmagerung festgestellt. Ein besonders schwerwiegender Fall betraf eine Rhodesian-Ridgeback-Hündin, die in einem nur etwa sechs Quadratmeter großen, völlig verdunkelten Verschlag hinter einem Einbauschrank isoliert gewesen sein soll.
Weiter heißt es in der Urteilsbegründung, dass sich in einem Raum 16 Hunde gleichzeitig aufgehalten hätten. In einem weiteren Zimmer habe man 14 Hunde vorgefunden, während in einem angrenzenden Raum 11 Tiere untergebracht gewesen seien.
Auch die Situation der Jungtiere wird im Urteil detailliert beschrieben. Zwei Golden-Retriever-Hündinnen mit jeweils acht Welpen seien demnach ohne Zugang zu Wasser oder Futter in nassen, verdreckten Wurfkisten aufgefunden worden. Eine Zwergpudelhündin sei mit ihren drei Welpen in einer Transportbox eingesperrt gewesen. Weitere Welpen seien in einem fensterlosen Badezimmer sowie in dunklen Kellerräumen ohne Tageslicht entdeckt worden. Diese Tiere hätten inmitten ihrer eigenen Ausscheidungen gelebt und aufgrund der fehlenden Reize bereits Anzeichen von Apathie gezeigt. Viele Hunde hätten zudem Verhaltensauffälligkeiten gezeigt und seien verängstigt und verstört gewesen.
Mit dem Gerichtsbeschluss ist laut Landkreis Gifhorn eine rechtssichere Abgabe an neue Halter nun möglich.
Personen mit ernsthaftem Interesse an der Aufnahme eines der Hunde können sich unter folgender Adresse melden:
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