Uelzen. Am 24. Dezember und am 31. Dezember ist das Jobcenter Landkreis Uelzen geschlossen. Wer sich an einem dieser Tage beim Jobcenter melden müsste, hat keine Nachteile. Voraussetzung dafür ist, dass die Meldung am Freitag, 27. Dezember, beziehungsweise Donnerstag, 2. Januar, nachgeholt wird.
Unberührt davon stehen die Online-Angebote unter www.jobcenter-ge.de/landkreis-uelzen, um zum Beispiel die Weiterbewilligung von Leistungen zu beantragen, Termine zu vereinbaren oder Veränderungen mitzuteilen, rund um die Uhr zur Verfügung.