Bad Bevensen: Ermittlungen nach Vape-Nutzung - Drei Jugendliche im Krankenhaus
Bad Bevensen. Am Dienstag wurden drei Jugendliche in ein Klinikum eingeliefert, nachdem bei ihnen Kreislaufprobleme auftraten. Hintergrund ist nach ersten Ermittlungen die intensive Nutzung einer elektrischen Zigarette (sogenannte Vape) die einen hohen THC-Gehalt besaß.
Die Vape wurde zuvor von einem weiteren Jugendlichen im Internet bestellt. Dieser übergab die Vape den dreien gegen 14.15 Uhr im Wilhelmspark. Der Gesundheitszustand der drei Jugendlichen stabilisierte sich im weiteren Verlaufe des Tages. Die weiteren strafrechtlichen Ermittlungen der Polizei zu dem Vorfall dauern an. Die Erziehungsberechtigten wurden über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.
Die Polizei zum Hintergrund: Die rechtliche Grundlage zu Vapes bildet in Deutschland das Jugendschutzgesetz (JuSchG). Es legt klar fest, dass Kauf, Besitz und Konsum von Vapes - ob mit oder ohne Nikotin - erst ab 18 Jahren erlaubt sind. Der Verkauf in Supermärkten, Tankstellen und im Onlinehandel ist nur unter strikter Einhaltung dieser Bestimmungen gestattet, wozu eine verpflichtende Alterskontrolle gehört. Diese kann etwa durch Post-Ident oder digitale Verifikationsverfahren erfolgen, um Minderjährigen den Zugang zu verwehren.
Auch die Abgabe und Lagerung von E-Zigaretten und deren Behältnissen an unter 18-Jährige ist strikt verboten. Verstöße werden streng geahndet: Händler, die an Minderjährige verkaufen, riskieren Bußgelder im hohen vierstelligen Bereich, in schweren Fällen auch strafrechtliche Konsequenzen bis hin zum Entzug der Gewerbeerlaubnis. Das Konsumverbot für Kinder und Jugendliche gilt zudem in der Öffentlichkeit und soll klar verdeutlichen, dass Vapes kein harmloses Lifestyle-Produkt, sondern potenziell gesundheitsschädlich und suchterzeugend sind. Die Polizei warnt grundsätzlich in diesem Zusammenhang auch volljährige Personen vor dem Konsum von E-Zigaretten (Vapes).
Konsumentinnen und Konsumenten berauschender Vape-Substanzen wissen oft nicht, was genau sie inhalieren und welchem potenziellen Risiko sie sich aussetzen. Denn: Die genaue Zusammensetzung der Inhaltsstoffe sowie die Wirkstoffkonzentration der Liquids, die in Online-Shops angeboten werden, ist häufig nicht ersichtlich. Parallel mahnt die Polizei Konsumentinnen und Konsumenten von u.a. von im Internet bestellten Liquids, sich vor dem Kauf und Konsum genau über die Qualität der Liquids zu informieren und grundsätzlich nicht an fremden E-Zigaretten zu ziehen. Eltern und andere Erziehungsberechtigte werden gebeten, mit Kindern und Jugendlichen über die Risiken von Drogen, insbesondere im Zusammenhang mit E-Zigaretten, zu sprechen. Wer nach dem Konsum Übelkeit verspürt, Angstzustände bekommt, Herzrasen hat oder sich unwohl fühlt, sollte sich in ärztliche Behandlung begeben. Der Verkauf von THC haltigen Vapes, ohne medizinischen Hintergrund, ist in Deutschland verboten.
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