Flugplatz Barnsen: Landkreis Uelzen klagt gegen Anordnung des Landwirtschaftsministeriums
Uelzen/Landkreis. Der Ärger um die Baumfällungen am Flugplatz Barnsen nimmt kein Ende: 2023 war der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als zuständiger Luftfahrtbehörde aufgefallen, dass zu hohe Bäume in die östliche Einflugschneise ragten. Die Behörde stellte den Landkreis Uelzen als Eigentümer des Flugplatzes vor die Wahl: Rodung oder Flugbetrieb einstellen. Zwischenzeitlich hatten Piloten nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Betreibervereins FSV Cumulus aus östlicher Richtung anfliegen oder starten dürfen.
Im Herbst 2024 wurde dann auf einer Fläche von zwei Hektar die Kettensäge angesetzt - unter scharfem Protest von BUND, Nabu sowie von Bündnis 90/Die Grünen. Denn abgeholzt wurde ein 80 Jahre alter Kiefernbestand, der vor 20 Jahren durch Buchen ergänzt worden war. Damit war der Gewährleistung der Hindernisfreiheit am Verkehrslandeplatz Barnsen nachgekommen. Rechtlich handelte es sich dabei um eine Waldumwandlung.
In der dafür erforderlichen Genehmigung war dem Landkreis indes aufgegeben worden, zum Ausgleich auf einer anderen Fläche 22.110 Quadratmeter Wald ersatzweise neu anzulegen und zudem 15.510 Quadratmeter bereits bestehenden Wald mittels Waldumbaumaßnahmen aufzuwerten.
Allerdings schritt nun das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und beanstandete die Art und Weise, wie der Landkreis dabei vorgegangen war. Wegen vermeintlicher Verstöße gegen weitere Nebenbestimmungen der Waldumwandlungsgenehmigung, insbesondere zum Befahren der Fläche während der Fällarbeiten, hatte das Landwirtschaftsministerium mit Schreiben vom 3. März 2025 gegenüber dem Landkreis angeordnet, für die durchgeführten Fällungen zusätzlich auf weiteren 5.500 Quadratmetern Ausgleichsmaßnahmen vorzunehmen, was flächenmäßig 15 Prozent der ursprünglich aufgegebenen und bereits umgesetzten Ausgleichmaßnahmen entspricht.
Der Landkreis hatte hierzu umfassend Stellung genommen und dargelegt, dass aus seiner Sicht für das zusätzliche Ausgleichsverlangen keine rechtliche Grundlage existiert, und das Ministerium aufgefordert zu erläutern, worauf es seine Anordnung stützt sowie die Berechnungsgrundlage für die geforderte zusätzliche Ausgleichsmaßnahme darzulegen. Trotz mehrfacher Nachfrage hat sich das Ministerium hierzu jedoch nicht geäußert, so die Kreisverwaltung am heutigem Mittwoch.
Der Kreisausschuss des Landkreises Uelzen hat in seiner gestrigen Sitzung deshalb nun beschlossen, gegen die durch das Landwirtschaftsministerium angeordnete zusätzliche Ausgleichsmaßnahme vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Klage zu erheben.
Foto: Michalzik