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Blaulicht

Schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung: Uelzener Intensivtäter Farzad N. steht ab August vor dem Landgericht

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Uelzen/Lüneburg. Das ging schnell: Seit Juni sitzt der stadtbekannte Uelzener Intensivtäter Farzad N. (23) in Untersuchungshaft, ab dem 9. August muss er sich vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg verantworten (Saal 121, 9 Uhr).

Der junge Mann hatte die Polizei Wochenende für Wochenende monatelang beschäftigt und immer wieder für Streit in der Uelzener Kneipenmeile gesorgt. Immer wieder zog der 23-Jährige los und suchte Streit, griff wahllos Passanten und bedrohte harmlose Kneipengänger unter anderem mit einem Gyros-Spieß, sprühte Pfefferspray und warf große Steine in Gruppen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem vor, im Juli 2022 in einem Café mit mehreren faustgroßen Steinen um sich geworfen und dadurch sechs Menschen verletzt zu haben. Auch als die Polizei ein Betretungsverbot für die Innenstadt gegen den Serientäter erwirkte, hörten die Zwischenfälle nicht auf. Der 23-Jährige kam immer wieder in Gewahrsam, musste dann aber wieder auf freien Fuß gesetzt werden.

Das Blatt wendete sich im Juni dieses Jahres: Farzad N. geriet an einem Wochenende wieder einmal in Streit - dieses Mal mit vier Männern. Der Beschuldigte soll sich einen Pflasterstein gegriffen, damit gedroht und das schwere Stück sogar auf die Personen geworfen haben. Damit war für Polizei und Justiz das Maß endgültig voll war. Der Bereitschaftsrichter ordnete zur Verhinderung weiterer Straftaten ein Langzeitgewahrsam für ein verlängertes Wochenende an. „Und da kommt auch noch was nach“, erklärte ein Ermittler damals gegenüber den Uelzener Nachrichten. Und das passiert jetzt.

Denn der 23-Jährige wird auch des bewaffneten schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung beschuldigt: Ebenfalls im Juni 2023 soll er gemeinsam mit gesondert verfolgten Mittätern in eine Wohnung eingedrungen sein und die dort Anwesenden sowohl mittels mitgeführter Messer als auch durch einen Schlag ins Gesicht zur Herausgabe von Wertgegenständen aufgefordert, die Wohnung durchsucht und unter anderem eine JBL-Box, zwei Handys, Airpods und Bargeld entwendet haben.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Der Gesetzgeber sieht für einen schweren Raub eine drei- bis fünfjährige Haftstrafe vor.

Fortsetzungstermine sind auf den 10., 15. und 24.08.2023 (jeweils 9.00 Uhr in Saal 121) anberaumt. Die Kammer hat eine Sachverständige hinzugezogen. Zum ersten Verhandlungstag sind sechs Zeugen geladen.

Symbolfoto: Adobe Stock