Prozess gegen Farzad N. wird fortgesetzt: Von Totschlägern und Pfefferspray in den Augen
Von Michael Michalzik
Lüneburg/Uelzen. Der Prozess gegen den mutmaßlichen Uelzener Intensivtäter unter anderem wegen schweren Raubs und gefährlicher Körperverletzung zieht sich in die Länge: Mehrere weitere Termine gegen Farzad N. sind anberaumt worden. Zunächst einmal bis zum 19. September 2023.
Am vierten Verhandlungstag am heutigen Donnerstag ging es um zwei Straftaten, für die der 23-Jährige verantwortlich sein soll. Ein Polizist berichtete, wie er eigentlich mit einem Kollegen in der Uelzener Innenstadt eine Verkehrskontrolle vornehmen wollte, als plötzlich lautes Geschrei aus Richtung der Kneipenmeile kam. Am Ort des Geschehens habe der Beschuldigte auf dem Boden gelegen, um ihn hätten mehrere Männer gestanden, zum Teil auf ihm gekniet. Einer habe gerade mit einem Totschläger in Richtung des 23-Jährigen ausgeholt.
Die Polizisten nahmen den verletzten Farzad N. mit, der sich zunächst im Polizeigewahrsam habe abduschen wollen, offenbar wegen Pfefferspray, das man ihm in die Augen gesprüht hatte. Es wurde festgestellt, dass die Verletzungen so schwer waren, dass sie im Klinikum behandelt werden mussten. Dort gab es noch eine Gefährderansprache gegen den bereits polizeibekannten jungen Mann. Als die Beamten weg waren, soll sich Farzad N. schnurstracks wieder auf den Weg ins Kneipenviertel gemacht haben, um wieder Ärger zu machen. Am Ende geht es jetzt um den Vorwurf, dass der Angeklagte mit mehreren großen Steinen in einer voll besetzten Kneipe um sich geworfen und dabei mehrere Personen verletzt hat.
Ein weiterer Polizeibeamter beschrieb die Ermittlungsarbeit nach einem Überfall auf eine Wohnung in Uelzen. Dabei sollen laut Staatsanwaltschaft mehrere Männer, darunter Farzad N., in eine Wohnung eingedrungen sein. Mit Küchenmessern und einem Klappmesser seien die Anwesenden bedroht worden. Die Täter sollen Geld und Gegenstände erbeutet haben. Das Geschehen ereignete sich offenbar im Umfeld der Uelzener Drogenszene. Unter anderem sagte ein Zeuge vor dem Landgericht aus, der deutlich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand. Ein anderer Zeuge bleibt unauffindbar, weil nur sein Vorname bekannt ist – und auch der nur eine vage Angabe ist. Kommenden Dienstag soll die Verhandlung fortgesetzt werden.
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